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Wasserspielanlage Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüsten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Zuge der Sanierung aller Wasserspielanlagen in Frankfurt ist es dem Magistrat ein großes Anliegen, eine bestmögliche Wartung und einen konstanten Betrieb der Anlagen sicherzustellen. Hierbei spielt die Einheitlichkeit der Wasseraufbereitungstechnik in Bezug auf mögliche Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung eine ebenso wichtige Rolle wie die Abwägung alternativer Desinfektionsmittel. Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Mangels anderer Regelungen werden Sprühfelder auf Spielplätzen wie Schwimm- und Badebecken behandelt. Die Wasseraufbereitung bei Schwimm- oder Badebecken sowie Wasserspielanlagen muss eine Desinfektion einschließen. Die Art der zu verwendenden Desinfektionsmittel ist durch eine entsprechende DIN-Norm geregelt. Zu nennen ist hier unter anderen die chlorbasierte Natriumhypochlorit-Lösung, die derzeit im Günthersburgpark eingesetzt wird. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes könnte das Produkt "Solvid" grundsätzlich von seinem Wirkstoff her eingesetzt werden. Anzumerken ist, dass die bei Solvid als Wirkstoff genannte Kochsalzlösung beim Desinfektionsprozess ebenfalls in Natriumhypochlorit aufgespalten wird. Rückfragen beim Hersteller ergaben aber, dass dieses Produkt nicht für die Anwendung bei Wasserspielanlagen vorgesehen ist. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates im Rahmen der weiteren Maßnahmen durch die Fachplanung prüfen lassen.