Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B 386
Betreff: Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen Vorgang: A 356/18 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.07.2019 Zwischenbericht: Zu a) Der heutige 2-gleisige Bahnübergang BÜ 102 wird im Zuge des Streckenausbaus der S 6 zurückgebaut und durch eine 4-gleisige Eisenbahnüberführung (EÜ) ersetzt. Hierbei handelt es sich um eine Beseitigungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3,13. Die Stadt Frankfurt am Main ist Baulastträger für die Straßen und führt diese Baumaßnahme mit der DB Netz AG gemeinsam durch. Der Bau der zukünftigen Eisenbahnüberführung erfolgt auf der Grundlage der damaligen Planungseingabe der Stadt Frankfurt am Main und des rechtsgültigen Planfeststellungbeschlusses. Mit dieser Planfeststellung wurde auch der notwendige Abriss von Gebäuden innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung Alt-Eschersheim baurechtlich geregelt. Dieser wird erforderlich, um die heutige Straßenachse für die EÜ zu verschieben beziehungsweise das Rampenbauwerk zu bauen. Zu b) Im Rahmen der Planfeststellung wurde auch die bauzeitige beziehungsweise endgültige Erschließung des Birkholzweges festgelegt. Mit Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für diese Baumaßnahme werden - unter Berücksichtigung der einzelnen umfangreichen Bauphasen - derzeit auch bauzeitige Erschließungskonzepte erarbeitet. Zu c) Mit Beginn der Baumaßnahme erfolgen rechtzeitig regelmäßige Bürgerinformationen für die betroffenen Anlieger.