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Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B 386 Betreff: Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen Vorgang: A 356/18 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.07.2019 Zwischenbericht: Zu a) Der heutige 2-gleisige Bahnübergang BÜ 102 wird im Zuge des Streckenausbaus der S 6 zurückgebaut und durch eine 4-gleisige Eisenbahnüberführung (EÜ) ersetzt. Hierbei handelt es sich um eine Beseitigungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3,13. Die Stadt Frankfurt am Main ist Baulastträger für die Straßen und führt diese Baumaßnahme mit der DB Netz AG gemeinsam durch. Der Bau der zukünftigen Eisenbahnüberführung erfolgt auf der Grundlage der damaligen Planungseingabe der Stadt Frankfurt am Main und des rechtsgültigen Planfeststellungbeschlusses. Mit dieser Planfeststellung wurde auch der notwendige Abriss von Gebäuden innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung Alt-Eschersheim baurechtlich geregelt. Dieser wird erforderlich, um die heutige Straßenachse für die EÜ zu verschieben beziehungsweise das Rampenbauwerk zu bauen. Zu b) Im Rahmen der Planfeststellung wurde auch die bauzeitige beziehungsweise endgültige Erschließung des Birkholzweges festgelegt. Mit Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für diese Baumaßnahme werden - unter Berücksichtigung der einzelnen umfangreichen Bauphasen - derzeit auch bauzeitige Erschließungskonzepte erarbeitet. Zu c) Mit Beginn der Baumaßnahme erfolgen rechtzeitig regelmäßige Bürgerinformationen für die betroffenen Anlieger. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 16.05.2018, A 356 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 426 Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 611 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 386 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 386 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3680, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 § 4390, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019

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