Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B
386 Betreff:
Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke
und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen
Vorgang: A 356/18
CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheid des Magistrats vom
01.07.2019 Zwischenbericht: Zu a) Der heutige 2-gleisige Bahnübergang BÜ 102 wird im
Zuge des Streckenausbaus der S 6 zurückgebaut und durch eine 4-gleisige
Eisenbahnüberführung (EÜ) ersetzt. Hierbei handelt es sich um eine Beseitigungsmaßnahme
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3,13. Die Stadt Frankfurt am Main
ist Baulastträger für die Straßen und führt diese Baumaßnahme mit der DB Netz
AG gemeinsam durch. Der Bau der zukünftigen Eisenbahnüberführung erfolgt
auf der Grundlage der damaligen Planungseingabe der Stadt Frankfurt am Main und
des rechtsgültigen Planfeststellungbeschlusses. Mit dieser Planfeststellung
wurde auch der notwendige Abriss von Gebäuden innerhalb des Gebietes der
Erhaltungssatzung Alt-Eschersheim baurechtlich geregelt. Dieser wird
erforderlich, um die heutige Straßenachse für die EÜ zu verschieben
beziehungsweise das Rampenbauwerk zu bauen. Zu b) Im Rahmen der Planfeststellung wurde auch die
bauzeitige beziehungsweise endgültige Erschließung des Birkholzweges
festgelegt. Mit Erarbeitung der
Ausschreibungsunterlagen für diese Baumaßnahme werden - unter Berücksichtigung
der einzelnen umfangreichen Bauphasen - derzeit auch bauzeitige Erschließungskonzepte erarbeitet. Zu c) Mit Beginn der Baumaßnahme erfolgen rechtzeitig
regelmäßige Bürgerinformationen für die betroffenen Anlieger. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
16.05.2018, A 356
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 426
Auskunftsersuchen
vom 16.02.2023, V 611
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9
am 24.01.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 100
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 386 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 386 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): §
3680, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 § 4390, 32. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019