Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Stellungnahme des Magistrats
Eine Rund-um-die-Uhr-Öffnung wird vom Magistrat weiterhin kritisch gesehen. Die Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass vor allem in den Abend- und Nachtstunden erhöht Vandalismus, Verschmutzung und Zweckentfremdung in den öffentlichen Toilettenanlagen zu verzeichnen ist. Neben den hierdurch erhöhten wirtschaftlichen Schäden besteht das Risiko die Toilettenanlagen bis zur Instandsetzung außer Betrieb nehmen zu müssen. Der Betrieb der Toilettenanlage obliegt dem Erbbaurechtsnehmen im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages. Eine abweichende Regelung bedarf einer zielführenden Verhandlung mit dem Erbbaurechtsnehmer. Der Magistrat wird sich daher um Gespräche mit dem Erbbaurechtsnehmer bemühen, bei denen die Durchführung einer Pilotprojektphase erzielt werden soll. Inwieweit hierdurch anfallende Kosten vom Erbbaurechtsnehmer geltend gemacht werden und ob die Mittel hierfür vom Magistrat bereitgestellt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.