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Zugang zur öffentlichen Toiletten am Merianplatz ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Betrieb der öffentlichen Toilette am Merianplatz 3 (Merianbad) obliegt dem Erbbauberechtigten im Rahmen des Erbbauvertrages. Verpflichtend wurde geregelt, dass der Zugang zu der öffentlichen Toilette zu den üblichen Öffnungszeiten zu gewährleisten ist. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur durch einen entsprechenden Nachtrag möglich. Die Erfahrungswerte belegen jedoch, dass WC-Anlagen bei Öffnung außerhalb der Gastronomiezeiten durch Vandalismus, zweckfremder Nutzung sowie erhebliche Verunreinigungen mit Fäkalien in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Magistrat rät daher von einer "Rund um die Uhr Öffnung" ab.