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Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36, auf den sich die Anregung bezieht, wurde der Magistrat beauftragt, als Pilotprojekt eine Straße oder einen Straßenabschnitt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Es ist vorgesehen, dass die Ortsbeiräte bis Ende des ersten Quartals 2023 hierfür im Rahmen ihrer Geschäftsordnung in Form von Anregungen an den Magistrat Vorschläge unterbreiten. Folgende Randbedingungen sind bei der Auswahl der Straße oder eines Straßenabschnittes zu beachten: - die Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte müssen mindestens Teil einer Tempo-30-Zone oder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sein - auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren - in den Straßen dürfen sich aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens keine zentralen Einrichtungen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Polizeidienststellen und Parkhäuser befinden - der Straßenquerschnitt sollte ausreichend breit sein und Spielraum für die vorgesehenen Maßnahmen zulassen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Bespielen des Gehwegs sich nicht mit Gehwegparken verträgt und in den hier in Rede stehenden Bereichen entsprechende Stellplätze entfallen müssten. Hinweisen möchte der Magistrat zudem darauf, dass die Ostendstraße (zwischen Rückertstraße und Windeckstraße) eine Spielstraße ist. Die Spielstraße wird allerdings weitestgehend nicht zum Spielen genutzt.