Brachgrundstück Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis 51
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2426
Betreff: Brachgrundstück Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis 51 Der Magistrat hat die Umzäunung des Grundstückes im September 2017 überprüft und festgestellt, dass diese bis auf eine Öffnung in der Mitte der Zaunanlage intakt war. Der Magistrat hat die Öffnung sofort verschlossen und somit die als Gefahrenlage wahrgenommene Situation behoben. Zudem hat der Magistrat die Bauherrschaft auf deren Verkehrssicherungspflichten hingewiesen.