Brachgrundstück Berger Straße 224 - 228/Ringelstraße 47 - 51
Begründung
228/Ringelstraße 47 - 51 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hinsichtlich der Sicherung des Brachgrundstückes Berger Straße 224 - 228/Ringelstraße 47 - 51 erneut tätig zu werden. Nach wie vor geht eine Gefährdung des Grundstücks auf den öffentlichen Raum aus. Begründung: Obwohl vor Kurzem die Eingrenzung des Brachgrundstücks in der Ringelstraße durch die Aufstellung mehrerer Bauzaunteile verbessert wurde, ist nun eine Beschädigung (großes Loch) in dem Teil des Zaunes, der aus Drahtzaun besteht, zu beobachten. Ferner ragen nach wie vor einzelne Drahtteile bis auf den Gehweg, wodurch sie Stolperfallen darstellen sowie Verletzungsrisiko bergen. Außerdem ist nach wie vor eine Erhöhung in der Intensität der Verunreinigung des Grundstücks, vor allem durch menschliche Exkremente, zu verzeichnen. Schon in der Vergangenheit hat der Ortsbeirat Anträge zu diesem Brachgrundstück gestellt: OF 468 2015 vom 07.04.2015 und OF 30/4 vom 20.06.2016. Seitdem waren keinerlei Aktivitäten auf dem Grundstück zu verzeichnen. Wir fordern daher als aktuelle Sicherheitsmaßnahme die Gewährleistung einer durchweg sicheren Einzäunung dieses inzwischen urwaldlich anmutenden Brachgrundstücks in der Ringelstraße, um eine weitere Vermüllung zu unterbinden sowie die Gefährdung, die vom Grundstück ausgeht, zu minimieren.