Brachgrundstück Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis 51
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM
2112 entstanden aus
Vorlage: OF 155/4 vom
27.08.2017 Betreff: Brachgrundstück Berger Straße 224 bis
228/Ringelstraße 47 bis 51 Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der
Sicherung des Brachgrundstückes Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis
51 erneut tätig zu werden. Nach wie vor geht eine Gefährdung von dem Grundstück
auf den öffentlichen Raum aus. Begründung: Obwohl vor Kurzem die Eingrenzung des
Brachgrundstücks in der Ringelstraße durch die Aufstellung mehrerer
Bauzaunteile verbessert wurde, ist nun eine Beschädigung (großes Loch) in dem
Teil des Zaunes, der aus Drahtzaun besteht, zu beobachten. Ferner ragen nach
wie vor einzelne Drahtteile bis auf den Gehweg, wodurch sie Stolperfallen
darstellen sowie Verletzungsrisiko bergen. Außerdem ist nach wie vor eine
Erhöhung in der Intensität der Verunreinigung des Grundstücks, vor allem durch
menschliche Exkremente, zu verzeichnen. Der Ortsbeirat fordert daher als aktuelle
Sicherheitsmaßnahme die Gewährleistung einer durchweg sicheren Einzäunung
dieses inzwischen urwaldlich anmutenden Brachgrundstücks in der Ringelstraße,
um eine weitere Vermüllung zu unterbinden sowie die Gefährdung, die vom
Grundstück ausgeht, zu minimieren. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2426