Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Brachgrundstück Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis 51

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2112 entstanden aus Vorlage: OF 155/4 vom 27.08.2017 Betreff: Brachgrundstück Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis 51 Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Sicherung des Brachgrundstückes Berger Straße 224 bis 228/Ringelstraße 47 bis 51 erneut tätig zu werden. Nach wie vor geht eine Gefährdung von dem Grundstück auf den öffentlichen Raum aus. Begründung: Obwohl vor Kurzem die Eingrenzung des Brachgrundstücks in der Ringelstraße durch die Aufstellung mehrerer Bauzaunteile verbessert wurde, ist nun eine Beschädigung (großes Loch) in dem Teil des Zaunes, der aus Drahtzaun besteht, zu beobachten. Ferner ragen nach wie vor einzelne Drahtteile bis auf den Gehweg, wodurch sie Stolperfallen darstellen sowie Verletzungsrisiko bergen. Außerdem ist nach wie vor eine Erhöhung in der Intensität der Verunreinigung des Grundstücks, vor allem durch menschliche Exkremente, zu verzeichnen. Der Ortsbeirat fordert daher als aktuelle Sicherheitsmaßnahme die Gewährleistung einer durchweg sicheren Einzäunung dieses inzwischen urwaldlich anmutenden Brachgrundstücks in der Ringelstraße, um eine weitere Vermüllung zu unterbinden sowie die Gefährdung, die vom Grundstück ausgeht, zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2426