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Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2412 Betreff: Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule Vorläufige Stellungnahme: Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen können jedoch in der Form bestehen, dass eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht werden muss. Daher hat der Magistrat eine Verkehrszählung in diesem Bereich in die Wege geleitet. Das Resultat liegt bisher noch nicht vor. Erst wenn das Ergebnis der Verkehrszählung vorliegt, entscheidet der Magistrat über die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5093

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