Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2412 Betreff: Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer
Schule Vorläufige Stellungnahme:
Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo
30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen können jedoch in der Form
bestehen, dass eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht
werden muss. Daher hat der Magistrat eine Verkehrszählung in diesem Bereich in
die Wege geleitet. Das Resultat liegt bisher noch nicht vor. Erst wenn das
Ergebnis der Verkehrszählung vorliegt, entscheidet der Magistrat über die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2019, OM 5093