Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM
5093 entstanden aus Vorlage:
OF 817/10 vom
27.08.2019 Betreff: Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer
Schule Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur neuen
Berkersheimer Schule einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Der Bürgersteig an der Straße In den Gräben ist von
der Straße Auf der Kuhr kommend auf der gegenüberliegenden Seite bis zur neuen
Berkersheimer Schule geführt worden. Dieser ist für die aus dem Kernort
kommenden Kinder als Schulweg auch grundsätzlich sicherer als der auf der Seite
der Schule, weil sie hier nicht die Buswendeschleife queren müssen. Allerdings
gilt dies nur dann, wenn vor der Schule ein Zebrastreifen ausgewiesen wird.
Dies ist erforderlich, auch wenn dieser Bereich in einer Tempo-30-Zone gelegen
ist. Jedoch ist diese so groß und die Straße an dieser Stelle so breit, dass
anders als von der StVO gefordert, für die Kraftfahrer nicht jederzeit
erkennbar ist, dass es sich in diesem Bereich um eine Tempo-30-Zone
handelt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2412
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.06.2020, ST 1243
Aktenzeichen: 32 1