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Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5093 entstanden aus Vorlage: OF 817/10 vom 27.08.2019 Betreff: Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur neuen Berkersheimer Schule einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Der Bürgersteig an der Straße In den Gräben ist von der Straße Auf der Kuhr kommend auf der gegenüberliegenden Seite bis zur neuen Berkersheimer Schule geführt worden. Dieser ist für die aus dem Kernort kommenden Kinder als Schulweg auch grundsätzlich sicherer als der auf der Seite der Schule, weil sie hier nicht die Buswendeschleife queren müssen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn vor der Schule ein Zebrastreifen ausgewiesen wird. Dies ist erforderlich, auch wenn dieser Bereich in einer Tempo-30-Zone gelegen ist. Jedoch ist diese so groß und die Straße an dieser Stelle so breit, dass anders als von der StVO gefordert, für die Kraftfahrer nicht jederzeit erkennbar ist, dass es sich in diesem Bereich um eine Tempo-30-Zone handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2412 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1243 Aktenzeichen: 32 1