Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule
Begründung
Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, vor dem Eingang zur neuen Berkersheimer Schule einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Der Bürgersteig an der Straße an den Gräben ist von der Kuhr kommend auf der gegenüberliegenden Seite bis zur neuen Berkersheimer Schule geführt worden. Dieser ist für die aus dem Kernort kommenden Kinder als Schulweg auch grundsätzlich sicherer als der auf der Seite der Schule, weil sie hier nicht die Buswendeschleife queren müssen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn vor der Schule ein Zebrastreifen ausgewiesen wird. Dies ist erforderlich, auch wenn dieser Bereich in einer Tempo 30-Zone gelegen ist. Jedoch ist diese so groß und die Straße an dieser Stelle so breit, dass anders als von der StVO gefordert, für die Kraftfahrer nicht jederzeit erkennbar ist, dass es sich in diesem Bereich um eine Tempo 30-Zone handelt.