Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grüne Pfeile für Radfahrer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das neue Verkehrszeichen (VZ) ‚Grünpfeil nur für Radverkehr' soll sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet nachgerüstet werden. Die Einsatzkriterien des VZ müssen dabei beachtet werden. Derzeit werden Einsatzkriterien magistratsintern abgestimmt. Dieser Stellungnahme liegen folgende Prüfkriterien zu Grunde: Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. Juni 2020 ist festgelegt, dass die formulierten Grundsätze in der ‚Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) zum VZ 720 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (bisheriger Grünpfeil) auch auf VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) anzuwenden sind (s. VwV-StVO (Ausgabe 2017) zu § 37 zu den Nummern 1 und 2 StVO; XI Rn. 27ff). Über diese Grundsätze hinaus sind aus derzeitiger Sicht des Magistrats weitere Einschränkungen geboten: Im Ablauf erfolgt die Weiterfahrt rechts auf einer vom Kraftfahrzeugverkehr regelhaft mit benutzten Verkehrsfläche, für die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h gilt bzw. angeordnet ist. Wo der Radverkehr die Straße mitbenutzen darf und muss, weil es entweder keine Radverkehrsanlagen gibt oder das Mischverkehrsprinzip gilt (z. B. Tempo-30-Zonen), erscheint der Einsatz von VZ 721 StVO aus Verkehrssicherheitsgründen nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von maximal 30km/h vertretbar. Im Zulauf auf den möglichen Grünpfeil existiert keine Radverkehrsanlage. Radfahrende werden damit ermutigt, sich am wartenden Kfz-Verkehr vorbei zu drängeln. Wird die Fahrtrichtung in diesem Moment freigegeben, besteht die Gefahr, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders wenn es sich bei dem anfahrenden Fahrzeug um einen Lkw handelt, sind schwerwiegende Unfälle möglich. Es befindet sich eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs. Rechtsabbiegender Radverkehr kreuzt bei Ausweichmanövern eventuell andere freigegebene Fahrbeziehungen. Schwerwiegende Unfälle sind möglich. Innerhalb des Gebietes des Ortsbeirates 2 gibt es insgesamt 114 Lichtsignalanlagen (LSA). Hiervon wurden 28 LSA, welche auf die genannten Kreuzungen bzw. Strecken zutreffen, mit insgesamt 92 Fahrbeziehungen für Rechtsabbiegende geprüft. Bei insgesamt 15 dieser Fahrbeziehungen ist der Grünpfeil für den Radverkehr möglich. Vor diesen Hintergründen wird zu den genannten Strecken / Kreuzung wie folgt Stellung bezogen: Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße Bockenheimer Landstraße - Unterlindau - Niedenau (B 1): Der Grünpfeil für den Radverkehr ist für die Fahrbeziehung Unterlindau - Bockenheimer Landstraße möglich. Zudem kann der Grünpfeil für den Radverkehr für die Fahrtrichtung Bockenheimer Landstraße - Unterlindau eingerichtet werden. Für die Rechtsabbiegebeziehung Niedenau - Bockenheimer Landstraße wird der Grünpfeil für den Radverkehr hingegen abgelehnt, da im Zulauf zur Kreuzung keine gesonderte Radverkehrsführung existiert. Bockenheimer Landstraße - Ulmenstraße - Liebigstraße (B 2): An dieser Kreuzung wird der ‚Grünpfeil für den Radverkehr' für die Abbiegebeziehung Ulmenstraße - Bockenheimer Landstraße befürwortet. Für die übrigen rechtsabbiegenden Beziehungen wird er hingegen abgelehnt, da die LSA-Freigabe für die beiden Linksabbiegenden (in die Ulmenstraße bzw. Liebigstraße) mittels Linksabbiegepfeil erfolgt (konfliktfreies Abbiegen). Für die Liebigstraße besteht zudem keine Radverkehrsführung im Zulauf zur Kreuzung. Bockenheimer Landstraße - Freiherr-vom-Stein Str. - Feuerbachstraße (B 3): Hier wird der Grünpfeil für den Radverkehr für alle rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen befürwortet. Bockenheimer Landstraße - Lindenstraße - Myliusstraße (B 4): Für die Rechtsabbiegenden von der Bockenheimer Landstraße in die Lindenstraße wird der Grünpfeil für den Radverkehr befürwortet. Da für das Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße weder in der Myliusstraße noch in der Lindenstraße eine Radverkehrsanlage im Kreuzungszulauf existiert, wird hier hingegen der Grünpfeil für den Radverkehr abgelehnt. In der Myliusstraße fehlt zudem eine separate Radverkehrsanlage im Abfluss. Bockenheimer Landstraße - Siesmeyerstraße - Mendelssohnstraße (B 5) Bis auf die Abbiegebeziehung Bockenheimer Landstraße - Siesmeyerstraße werden die rechtsabbiegenden Radfahrenden auf einem gesonderten Weg ohne LSA geführt. Somit erübrigt sich der Grünpfeil für den Radverkehr. Für die o.g. Fahrbeziehung wird der Grünpfeil für den Radverkehr jedoch abgelehnt, da der Knotenpunkt sich in der Schulwegsicherung befindet. Bockenheimer Landstraße - Beethovenstraße - Palmengartenstraße (B 6) Für die Abbiegebeziehung Bockenheimer Landstraße - Beethovenstraße wird der Grünpfeil für den Radverkehr befürwortet. Für die übrigen rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen wird er hingegen aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen im Zu- bzw. Abfluss der Kreuzung abgelehnt. Rödelheimer Straße / Schloßstraße Rödelheimer Straße - Schloßstraße (SCHLO 1) Für Radfahrende, welche die Rödelheimer Straße vom Kirchplatz kommend befahren und an der Kreuzung nach rechts in die Schloßstraße (Fahrtrichtung Häuser Gasse) abbiegen, wird der Grünpfeil für den Radverkehr befürwortet. Für die übrigen rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen wird er abgelehnt, da entweder Radverkehrsanlagen im Zulauf fehlen oder Linksabbiegende konfliktfrei (Linksabbiegepfeil) abbiegen können. In Fahrtrichtung Bürgerhaus Schönhof ist ein Abbiegen vor der LSA möglich. Emser Straße/ Voltastraße Nauheimer Str. - Voltastr. - Emser Str. - Hamburger Allee - Kreuznacher Str. (HVE) Der Grünpfeil für den Radverkehr wird für den gesamten Knotenpunkt abgelehnt, da neben konfliktfreien Linksabbiegenden auch keine Radverkehrsanlagen in vielen Zu- bzw. Abflüssen vorhanden sind. Für das Abbiegen in die Kreuznacher Straße muss keine LSA überquert werden. Einbiegen in die Voltastraße Voltastr. - Am Römerhof - Theodor-Heuss-Allee - Ludwig-Landmann-Str. (OR) Bei diesem Knotenpunkt muss der Grünpfeil für den Radverkehr abgelehnt werden. Stellenweise wird der vorhandene Radweg abseits der Fahrbahn und den LSA geführt. Ansonsten fehlen gesicherte Zu- bzw. Abläufe für den Radverkehr. Für die Abbiegebeziehung Voltastraße - Theodor Heuss - Allee stehen den Rechtsabbiegenden zudem zwei Fahrspuren zur Verfügung. Voltastraße - Dammheide - Franklinstraße (VFD) Für diesen Knotenpunkt muss der Grünpfeil für den Radverkehr abgelehnt werden. In der Dammheide sowie der Franklinstraße gibt es keine Radverkehrsanlagen im Zu- und Abfluss. Voltastraße - Galvanistraße (VG) Auch an dieser Kreuzung muss der Grünpfeil für den Radverkehr abgelehnt werden. Hier fehlen ebenfalls Radverkehrsanlagen im Zu- Abfluss der Galvanistraße. Voltastraße - Pfingstbrunnenstraße (VP) Hier handelt sich um keinen Knotenpunkt, sondern um eine LSA für Fußgänger. Die Abbiegebeziehung nach rechts ist nicht vorhanden. Der Grünpfeil für den Radverkehr muss daher abgelehnt werden. Voltastraße - Kuhwaldstraße (VK) Der Grünpfeil für den Radverkehr wird an dieser Kreuzung abgelehnt, da der Knotenpunkt der Schulwegsicherung dient. Zudem fehlen Radverkehrsanlagen in den Zu- bzw. Abflüssen der Kuhwaldstraße. Einbiegen in die Senckenberganlage Senckenberganlage (FA 9) Eine Rechtsabbiegebeziehung für den Radverkehr existiert nicht. Somit wird der Grünpfeil für Radverkehr an diesem Knoten abgelehnt. Senckenberganlage - Ludwig-Erhard-Anlage (FA 11) An diesem Knotenpunkt gibt es keine zulässigen Fahrbeziehungen nach rechts. Aus diesem Grund wird der Grünpfeil für Radverkehr an diesem Knoten abgelehnt. Senckenberganlage - Westendstraße (FA 12) Der Grünpfeil für Radverkehr wird für diesen Knotenpunkt abgelehnt. Für die einzig zulässige Rechtsabbiegebeziehung (Westendstraße - Senckenberganlage Richtung Bockenheimer Landstraße) fehlt eine Radverkehrsanlage im Zulauf aus der Westendstraße. Senckenberganlage - Robert-Mayer-Straße - Kettenhofweg (FA 13) An diesem Knotenpunkt ist der Grünpfeil für Radverkehr an allen vier Rechtsabbiegebeziehungen möglich. Senckenberganlage - Dantestraße - Mertonstraße (FA 14) Der Grünpfeil für Radverkehr wird abgelehnt, da es an diesem Knotenpunkt keine zulässigen Rechtsabbiegebeziehungen gibt. Senckenberganlage - Dantestraße - Mertonstraße (FA 15) Für diesen Knoten muss der Grünpfeil für Radverkehr abgelehnt werden. In den Rechtsabbiegebeziehungen Bockenheimer Landstraße - Senckenberganlage und Senckenberganlage - Bockenheimer Landstraße können Linksabbiegende konfliktfrei abbiegen. Die rechtsabbiegenden Radfahrenden aus der Zeppelinallee können einen indirekten Linksabbiegenden aus der Bockenheimer Landstraße in Richtung Senckenberganlage als Hindernis haben. Kreuzung an der Alten Oper Bockenheimer Anlage - Bockenheimer Landstraße - Taunusstraße (OP1) Der Grünpfeil für Radverkehr wird für diese Kreuzung abgelehnt. Aus der Bockenheimer Landstraße kommend stehen den Rechtsabbiegenden zwei Fahrstreifen sowie eine gesonderte Freigabe (Rechtspfeil in LSA) zur Verfügung. Aus der Bockenheimer Anlage erfolgt ebenso eine separate Freigabe für den Rechtsabbiegenden. Bockenheimer Anlage - Reuterweg (AR 1) Für diesen Knotenpunkt muss der Grünpfeil für Radverkehr abgelehnt werden. Von der Alten Oper kommend kann bereits vor der LSA rechts abgebogen werden. Für Radfahrende aus Richtung Leerbachstraße kommend steht keine Radverkehrsanlage zur Verfügung. Bockenheimer Anlage - Leerbachstraße (AR 2) Der Grünpfeil für Radverkehr muss hier abgelehnt werden. Aus der Leerbachstraße kommend steht dem Radfahrenden zwar eine Radverkehrsanlage zur Verfügung, nach dem Rechtsabbiegen auf die Bockenheimer Anlage jedoch nicht mehr. Am Römerhof Am Römerhof - Leonardo-da-Vinci Allee - Funkstraße (RÖ 4) Für die Rechtsabbiegebeziehung Europaallee - Am Römerhof muss der Grünpfeil für Radverkehr abgelehnt werden. Der Knotenpunkt ist Teil der Schulwegsicherung. Weiterhin können Links- und Rechtsabbiegende teilweise konfliktfrei abbiegen. Am Römerhof - Buzzistraße - Wilhelmine-Reichard-Weg (RÖ 1) Der Grünpfeil für Radverkehr muss hier abgelehnt werden. Die LSA ist Teil der Schulwegsicherung. Zudem kann die Linksfahrbeziehung Am Römerhof - Buzzistraße konfliktfrei abbiegen. In der Buzzistraße fehlt zusätzlich eine separate Radverkehrsführung für den Kreuzungszufluss bzw. -abluss. Am Römerhof - Messeparkhaus Rebstock - Interimstraße (RÖMP) Hier muss der Grünpfeil für Radverkehr abgelehnt werden. Die Linksabbiegenden von Am Römerhof - Messparkhaus Rebstock können, ebenso wie die Linksabbiegenden von Interimstraße - Am Römerhof, konfliktfrei abbiegen. In der Interimstraße gibt es im Abfluss keine separate Radverkehrsführung. Am Römerhof - Zum Rebstockbad - Europaallee (RÖ 2) Für die Rechtsabbiegebeziehung Europaallee - Am Römerhof kann der Grünpfeil für Radverkehr ermöglicht werden. Die restlichen Beziehungen für die Rechtsabbiegenden werden teilweise separat geführt, womit der Grünpfeil für Radverkehr abzulehnen ist. Von "Zum Rebstockbad" kommend fehlt eine Radverkehrsführung im Kreuzungszufluss. Am Römerhof - Autobahnabfahrt (RÖ 5) Die einzige zulässige Rechtsabbiegemöglichkeit kommt von der Autobahn 5, folglich wird der Grünpfeil für Radverkehr an diesem Knoten abgelehnt. Am Römerhof - Oeser Straße - Max-Pruss-Straße (RÖ 3) An diesem Knotenpunkt wird der Grünpfeil für Radverkehr abgelehnt. Für alle möglichen Rechtsabbiegebeziehungen fehlen Radverkehrsanlagen um Zufluss oder im Abfluss. Zusammenfassung Mögliche Fahrbeziehungen für den Grünpfeil für Radverkehr: Unterlindau - Bockenheimer Landstraße (B 1) Bockenheimer Landstraße - Unterlindau (B 1) Ulmenstraße - Bockenheimer Landstraße (B 2) Freiherr vom Stein Straße - Bockenheimer Landstr. (B 3) Bockenheimer Landstr. - Feuerbachstraße (B 3) Feuerbachstraße - Bockenheimer Landstraße (B 3) Bockenheimer Landstraße - Freiherr vom Stein Str. (B 3) Bockenheimer Landstraße - Lindenstraße (B 4) Bockenheimer Landstraße - Beethovenstraße (B 6) Senckenberganlage - Robert-Mayer-Straße (FA 13) Robert Mayer Straße - Senckenberganlage (FA 13) Senckenberganlage - Kettenhofweg (FA 13) Kettenhofweg - Senckenberganlage (FA 13) Europaallee - Am Römerhof (RÖ 2) Rödelheimer Straße - Schloßstraße (SCHLO 1) Vorbehaltlich weiterer Festlegungen zu den Einsatzkriterien des Grünpfeils für Radverkehr werden die o.g. möglichen Einsatzorte dann im Rahmen einer Prüfung und Beurteilung vor Ort beschieden. Da mit dem VZ 720 StVO (Grünpfeil für Kraftfahrzeuge) in Frankfurt am Main keine guten Erfahrungen gemacht und aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhtes Unfallaufkommen, Gefährdung von zu Fuß Gehenden usw.) bis auf zwei Stellen alle VZ wieder entfernt wurden, wird der Magistrat im Ortsbeirat 1 an mehreren Örtlichkeiten einen Pilotversuch für die Anordnung und Installation des neuen VZ Grünpfeil für Radverkehr betrachten. Nach der Umsetzung soll sich eine Evaluierungsphase von sechs Monaten anschließen. Sollte sich der Einsatz des neuen Verkehrszeichens bewährt haben, werden die oben genannten Standorte geprüft und sukzessive umgesetzt. Der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird dabei eine höhere Priorität beigemessen als ein lediglich marginaler Zeitgewinn.

Verknüpfte Vorlagen