Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2371
Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Baustellen im öffentlichen Bereich werden generell abgesichert. Die Absicherungen erfüllen die Auflagen der Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) der Straßenverkehrsbehörde. Diese Auflagen werden vom Magistrat und den beauftragen Baufirmen beachtet. Der Magistrat überwacht auch, dass die Auflagen eingehalten werden. Die vom Ortsbeirat angesprochene Absperrung auf dem Radweg wurde von der dort tätigen Baufirma zum damaligen Zeitpunkt lediglich am Gehwegrand vorgehalten. Das Aufstellen der Absperrung auf dem Radweg erfolgte illegal von unbekannter Seite. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden weiter zu verbessern, werden Baustellenabsicherung beziehungsweise -beschilderung zukünftig noch intensiver von den jeweils Beteiligten überwacht. Aufgrund des Antrags NR 895 sowie dem hierzu ergangenen Beschluss § 4424 der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) werden zehn Stellen geschaffen, die Radverkehrsanlagen überwachen und Missstände - wie den beschriebenen - unverzüglich beheben. Wenn Verkehrsteilnehmende offensichtlich verkehrsgefährdende Situationen bemerken, sollten sie die untere Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise die entsprechenden Gefahrenabwehrbehörden informieren. Der Magistrat weist abschließend darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Ermessensausübung von Landesbehörden nehmen kann.