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Unklare Baustellenausschilderung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den inzwischen beendeten Arbeiten im Bereich der Gerbermühlstraße handelte es sich um eine Baumaßnahme, deren Auflagen nicht vollumfänglich eingehalten wurden. Die Gründe hierzu sind nicht bekannt. Generell ist festzustellen, dass Baufirmen vielmals die notwendige Sorgfalt beim Einrichten Ihrer Arbeitsstelle vermissen lassen. So wird durch Baufirmen, stellenweise aber auch durch Fachfirmen, nicht zwischen den einzelnen Verkehrszeichen (VZ) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (beispielsweise VZ 138-10 StVO "Radverkehr" und VZ 237 StVO "Radweg", VZ 240 StVO "Gemeinsamer Geh- und Radweg" und VZ 241-30 StVO "Getrennter Rad- und Gehweg") unterschieden, solange das entsprechende Sinnbild (beispielsweise Radverkehr oder Radfahr- und Fußverkehr) ersichtlich ist. Es kann in Folge auch nicht von Einzelfällen die Rede sein. Um dem entgegen zu wirken, werden die Arbeitsstellen im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es nicht in der Entscheidungskompetenz der Verkehrsteilnehmenden liegt, behördlich angeordnete Verkehrszeichen und Sperreinrichtungen zu beachten oder zu ignorieren, je nachdem ob diesen die Hintergründe für die Anordnung als sachgerecht oder überzeugend erscheinen. Sollte Verkehrsteilnehmende eine augenscheinlich verkehrsgefährdende Situation auffallen, so sind unverzüglich die untere Straßenverkehrsbehörde, beziehungsweise die entsprechenden Gefahrenabwehrbehörden, hierrüber zu informieren. Aufgrund des Antrags vom 18. Juni 2019, NR 895, sowie dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019, § 4424, wird eine Fahrradstaffel geschaffen, die für die Überwachung der Radverkehrsanlagen zuständig ist. Mit Hilfe dieser Fahrradstaffel sollen durch eine verstärkte Überwachung der Radverkehrsanlagen die Verkehrsteilnehmer dahingehend sensibilisiert werden, die Verkehrswege der Radfahrenden als solche wahrzunehmen und freizuhalten.