Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359
Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße ist kein Objekt im Denkmalverzeichnis erfasst. Die Objekte Spenerstraße 17 und Mechtildstraße 38 sind Teil der Mietshausgruppe, die 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde.
Aus Anlass des geplanten Abbruchs der beiden Gebäude hat das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) den Denkmalwert geprüft. Das LfDH sieht die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG zu bewerten. Der Abbruchantrag konnte deshalb nicht aus denkmalschutzrechtlichen Gründen versagt werden. Der Magistrat - Stadtplanungsamt - stuft das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung hat das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Der Eigentümer hatte zum heutigen Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Abbruchgenehmigung, die für die beiden Liegenschaften von der Bauaufsicht mittlerweile im Oktober 2019 erteilt wurde.