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Tagesfamilien stärken - U3-Betreuung in Frankfurt sicherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Teil 1 Bitte an den Magistrat, den Haushalt rückwirkend anzupassen: Zu 1: Eine Erhöhung der Förderleistungen wird im Rahmen der Umstrukturierung der Geldleistung ab 2024 erfolgen. Dafür ist geplant das Haushaltsvolumen für die Kindestagespflege für das Haushaltsjahr 2024 um ca. 14 Mio. Euro anzuheben. Bei selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen tritt gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen beschäftigt werden und die Tätigkeit mehr als nur geringfügig ausgeübt wird. Tagesfamilien erhalten hälftig Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zu der ausgewiesenen Geldleistung ausbezahlt, wenn entsprechende Unterlagen der Sozialversicherung vorgelegt werden. Genaueres ist in den Fakten und Empfehlungen der Bundesregierung geregelt. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist oft in der normalen Haftpflichtversicherung enthalten oder gegen Aufpreis von ca. 20-40 € je Kalenderjahr zu versichern. Bei Vorlage einer Police zu einer Krankenzusatzversicherung ab dem 15. Krankheitstag ist diese in angemessener Höhe ebenfalls anteilig erstattungsfähig. Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Tagesfamilien bei der Steuererklärung geltend machen. Zu 2: Zur Sicherung der Qualität in Tagesfamilien Frankfurt werden Vor- und Nachbereitungszeiten gemäß den Regelungen der Stadt Frankfurt bislang im finanzierten Betreuungsstundenumfang berücksichtigt. Der zu fördernde Betreuungsumfang ermittelt sich somit aus dem Umfang der tatsächlichen Abwesenheit der Eltern sowie den Vor- und Nachbereitungszeiten. In einer Satzung wird ab 2024 die separate Vergütung der Vor- und Nachbereitungszeit geregelt. Zu 3: In einer Satzung wird ab 2024 die Bezahlung aller gleichzeitig betreuten Kinder gleich geregelt. Die so genannte Degression fällt dann weg. Die Stadt Frankfurt am Main regelt die Kindertagespflege bisher auf Grundlage verschiedener Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Eine Satzung für die Kindertagespflege ist derzeit in der Erarbeitung und soll im Laufe des Jahres 2023 in den parlamentarischen Abstimmungsgang gehen. Ein Inkrafttreten der Satzung ist spätestens zum 01.01.2024 geplant. Zu 4: Die Entlohnung der Nachtbetreuung wird in einer Satzung neugestaltet und verbessert. Zu 5: Die Betriebskostenpauschale unterliegt der Bundesfinanzgesetzgebung. Sofern die Tagesfamilien höhere Ausgaben haben, können die Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Die Betriebskostenpauschale wurde vom Bundesamt der Finanzen im April 2023 von maximal 300 € auf 400 € angehoben. Teil 2 Prüfaufgaben an den Magistrat: Zu 1: Die Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Zu 2: Es werden Gelder vom Land Hessen abgerufen. Zu 3: Das Platzangebot im Nordend-West ist stabil geblieben. Das Platzangebot im Nordend-Ost hat sich durch die Beendigung der Tätigkeit von 4 Tagespflegepersonen verkleinert. Zu 4: Im Rahmen der Akquise des Stadtschulamtes wird auch im Nordend Werbung für die Tätigkeit der Kindertagespflege gemacht. Zu 5: Im Schulbezirk Merianschule stehen Schulkindern insgesamt 103 Betreuungsplätze in 3 Horteinrichtungen zur Verfügung. Weitere 90 Betreuungsplätze bietet die ESB. In Verbindung mit dem Pakt für den Nachmittag kann jedes Schulkind im Schulbezirk der Merianschule betreut werden. Im Schulbezirk der Commeniusschule betreuen 7 Horte insgesamt 284 Schulkinder. Eine offene Früh- und Hausaufgabenbetreuung wird von bis zu 40 Kindern besucht. Im Schulbezirk Schwarzburgschule stehen Schulkindern 216 Plätze in 7 Horten zur Verfügung. Die ESB versorgt weitere 65 Kinder mit einem Betreuungsplatz. Im Schulbezirk Holzhausenschule befinden sich 4 Horteinrichtungen, die 106 Betreuungsplätze anbieten. Weitere 270 Betreuungsplätze bietet die ESB. In Verbindung mit dem Pakt für den Nachmittag kann auch im Schulbezirk der Holzhausenschule jedes Kind betreut werden. Zu 6: Eine Kürzung bei der Nachtbetreuung ist nicht erfolgt. Da die Entgelte in der Kindertagespflege nicht an die Tarifstruktur des Öffentlichen Dienstes gekoppelt sind, ist auch keine Teilnahme an der Tariferhöhung anzunehmen. Die laufende Geldleistung ist "an die Kindertagespflegeperson" zu gewähren, d. h. die Kindertagespflegeperson hat - soweit die Förderung über den Jugendhilfeträger (in Frankfurt am Main das Stadtschulamt) bewilligt wurde - einen Anspruch auf die Geldleistung. Die Höhe der laufenden Geldleistung wird in Hessen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Stadtschulamt) festgelegt. Aufgrund der Grundsystematik der Kindertagespflege sind tarifliche Regelungen nicht auf die Kindertagespflege anwendbar. Eine Erhöhung der Förderleistungen wird im Rahmen der Umstrukturierung der Geldleistung erfolgen. Dafür ist geplant das Haushaltsvolumen für die Kindertagespflege für das Haushaltsjahr 2024 um ca. 14 Mio. Euro anzuheben. Auch die Sachkostenpauschale soll in diesem Rahmen auf 400 € erhöht werden. Eine Anpassung des Elternentgeltes an das Beitragssystem der Kindertagesstätten sowie eine Anhebung der Verpflegungspauschale ist ebenfalls geplant. Zum Ausgleich der höheren Sachaufwendungen erhalten die Tagesfamilien bereits in diesem Jahr zwei Sonderzahlungen in Höhe von 300 € pro betreutem Kind. Die erste Zahlung wurde bereits im Juni ausgezahlt, die zweite soll im Oktober folgen. Zugrunde gelegt wird die Anzahl der betreuten Kinder im März und vom Juni für Oktober. Zusätzlich wurde die Anzahl der betreuungsfreien Tage für Tagesfamilie inzwischen von jährlich 25 auf 27 Tage durch eine Verfügung rückwirkend zum

  1. 1.2023 beschlossen.

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