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Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 234

Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Bereich vor den Gebäuden der Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 ist gemäß Bebauungsplan NW 21d Nr. 1 öffentliche Verkehrsfläche und kein Vorgarten. Daher ist die Vorgartensatzung hier nicht anwendbar.

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