Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 234 Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Bereich vor den Gebäuden der Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 ist gemäß Bebauungsplan NW 21d Nr. 1 öffentliche Verkehrsfläche und kein Vorgarten. Daher ist die Vorgartensatzung hier nicht anwendbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3855

Verknüpfte Vorlagen