Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST
234
Betreff: Gilt die
Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Bereich vor den Gebäuden der
Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 ist gemäß Bebauungsplan NW 21d Nr. 1
öffentliche Verkehrsfläche und kein Vorgarten. Daher ist die Vorgartensatzung
hier nicht anwendbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3855