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Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3855 entstanden aus Vorlage: OF 652/2 vom 09.10.2018 Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelter Platz für die Zweiräder finden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 234 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0