Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?
Begründung
die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. .
Inhalt
Antrag vom 09.10.2018, OF 652/2
Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. .Beratung im Ortsbeirat: 2