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Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65?

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. .

Inhalt

Antrag vom 09.10.2018, OF 652/2

Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. .Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 26
OBR 2
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3855 2018 Die Vorlage OF 652/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke BFF Piraten

Verknüpfte Vorlagen