Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 231 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am
Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Die Stadt Bad Vilbel teilte auf Anfrage des
Magistrats folgendes mit: 1. Die Wegeverbindung
zwischen Berkersheim und dem Christeneck ist eine für den motorisierten
Individualverkehr gesperrte Strecke, lediglich landwirtschaftlicher Verkehr ist
dort zulässig. 2. Die Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen als
Parkierung ist nicht beabsichtigt. Die geplanten Stellplätze im Bereich des
Jugendzentrums sind nur für Mitarbeiter vorgesehen. Sollte es dennoch hier zu
unerlaubtem Parken auf Frankfurter Gemarkung kommen, werden Abwehrmaßnahmen im
gegenseitigen Benehmen getroffen werden. 3. In dem geplanten
Jugendzentrum sind auch Abendveranstaltungen vorgesehen. Diese finden schon
wegen der nahen Wohnbebauung im vorgegebenen Rahmen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) statt. Im Vorfeld hat die Stadt Bad
Vilbel schon bei der Errichtung der bestehenden "Dirt Bike"- Anlage nördlich
des Jugendzentrums die Tierwelt untersuchen lassen. Es findet sich dort als
geschützte Art nur das Rebhuhn, welches dort sein Futterhabitat hat und in dem
angrenzenden Gehölz brütet. Das Rebhuhn ist flexibel und kann sich den
Änderungen in seinem Umfeld anpassen, solange keine Zäune gestellt und somit
die Bewegungsfreiheit einschränkt wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4667