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Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 231 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Die Stadt Bad Vilbel teilte auf Anfrage des Magistrats folgendes mit: 1. Die Wegeverbindung zwischen Berkersheim und dem Christeneck ist eine für den motorisierten Individualverkehr gesperrte Strecke, lediglich landwirtschaftlicher Verkehr ist dort zulässig. 2. Die Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen als Parkierung ist nicht beabsichtigt. Die geplanten Stellplätze im Bereich des Jugendzentrums sind nur für Mitarbeiter vorgesehen. Sollte es dennoch hier zu unerlaubtem Parken auf Frankfurter Gemarkung kommen, werden Abwehrmaßnahmen im gegenseitigen Benehmen getroffen werden. 3. In dem geplanten Jugendzentrum sind auch Abendveranstaltungen vorgesehen. Diese finden schon wegen der nahen Wohnbebauung im vorgegebenen Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) statt. Im Vorfeld hat die Stadt Bad Vilbel schon bei der Errichtung der bestehenden "Dirt Bike"- Anlage nördlich des Jugendzentrums die Tierwelt untersuchen lassen. Es findet sich dort als geschützte Art nur das Rebhuhn, welches dort sein Futterhabitat hat und in dem angrenzenden Gehölz brütet. Das Rebhuhn ist flexibel und kann sich den Änderungen in seinem Umfeld anpassen, solange keine Zäune gestellt und somit die Bewegungsfreiheit einschränkt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4667

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