Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeug-Verkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 892/10
Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das
Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat möge sich mit der
Stadt Bad Vilbel ins Benehmen setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung
des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere
bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeug-Verkehr
auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass
die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als
illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner möge der Magistrat klären, wie bei
offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die
Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen
Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz
angelegt wurden und nun gerade die erforderliche Dichte und Höhe erreicht
haben. Der Magistrat möchte ferner berichten, ob er diese Belange der Stadt
Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch die Stadt Bad Vilbel
eingebracht hat.
Begründung: Das geplante Jugendhaus Christeneck soll auf einen
der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den
Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten
ist es geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu
vermieten. Am Jugendhaus sollen 8 Parkplätze eingerichtet werden; ein
besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich,
weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist
wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein 6 bis 7 Meter hoher Erd-Lärmschutzwall
geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im
Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht
geplant. Eine Planung in einem solchen
Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen
Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad
Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den
Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche
zu Parties nachts durchs in Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da
die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist,
ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden
vom Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem
Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale insbesondere nächtliche
Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des
Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte
nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem
müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß
werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche
Zwecke gerne missbraucht. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4667 2015
Die
Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (=
Ablehnung)