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Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die vom Ortsbeirat 14 genannte Außenbereichsfläche beansprucht ein im Regionalplan Süd hessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) festgelegtes Vorranggebiet für Landwirtschaft sowie ein Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Zusätzlich widersprechen die genannten Einzelhandelsvorhaben (Lebensmittel-Vollversorger mit 1.400 m2 VK und Drogeriemarkt mit 700 m2 VK) den regionalplanerischen Zielfestlegungen für großflächige Einzelhandelsvorhaben des RPS/RegFNP 2010, Kapitel 3.4.3. und hier insbesondere dem in Ziel Z3.4.3-2 festgelegten Integrationsgebot. Aus diesem Grund wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den entsprechenden Standort nicht weiterverfolgt. Der Magistrat prüft aktuell die örtliche und planungsrechtliche Machbarkeit eines Marktes an anderen Potentialstandorten in Harheim.