Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim
Antrag
Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, für die in der OA 291 vom 5.12.2022 beantragte Schaffung von Baurecht auf den dort genannten Flächen unverzüglich ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten.
Begründung
Die in der o.g. Ortsbeiratsanregung beantragte und begründete Schaffung zusätzlicher Einzelhandelsinfrastruktur im Stadtteil Harheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Den Hinweis des Magistrats aus der ST 607 vom 3.3.2023 aufnehmend, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, eine Abweichung vom bestehenden Flächennutzungsplan mittels der schnellstmöglichen Einleitung des notwendigen Zielabweichungsverfahrens zu ermöglichen.