Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Vorlagentyp: OF CDU SPD

Antrag

Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, für die in der OA 291 vom 5.12.2022 beantragte Schaffung von Baurecht auf den dort genannten Flächen unverzüglich ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten.

Begründung

Die in der o.g. Ortsbeiratsanregung beantragte und begründete Schaffung zusätzlicher Einzelhandelsinfrastruktur im Stadtteil Harheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Den Hinweis des Magistrats aus der ST 607 vom 3.3.2023 aufnehmend, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, eine Abweichung vom bestehenden Flächennutzungsplan mittels der schnellstmöglichen Einleitung des notwendigen Zielabweichungsverfahrens zu ermöglichen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 19
OBR 14
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3643 2023 Die Vorlage OF 131/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satzteil "unter den in der Vorlage OA 292 vom 02.12.2022 aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen" eingefügt wird. Herr Sebastian Menges hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
Zustimmung:
Alle