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Parkordnung Hölderlinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2308

Betreff: Parkordnung Hölderlinstraße Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die Parkordnung in der Hölderlinstraße größtenteils eingehalten wird. Zur Verdeutlichung wird jedoch die Markierung auf der Fahrbahn an den Stellen, an denen sie verblasst ist, erneuert. Eine Markierung auf dem Gehweg wird nicht für notwendig erachtet. Geparkte Fahrzeuge mit durchschnittlicher Länge lassen genug Restgehwegbreite übrig, wenn beim Abstellen die Markierung im Fahrbahnbereich beachtet wird.

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