Parkordnung Hölderlinstraße
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Markierung dafür zu sorgen, dass die Schrägparker in der Hölderlinstraße hinreichend Platz für Fußgänger lassen. Begründung: In der Hölderlinstraße darf auf der einen Seite schräg geparkt werden. Eine Ordnung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn angedeutet. Die wird offenbar so verstanden, dass man keinesfalls weiter in die Fahrbahn ragen darf und ggf. den Fußweg in Anspruch nehmen muss. Korrekter wäre, einen Strich auf dem Fußweg zu ziehen.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2018, OF 272/4
Betreff: Parkordnung Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Markierung dafür zu sorgen, dass die Schrägparker in der Hölderlinstraße hinreichend Platz für Fußgänger lassen. Begründung: In der Hölderlinstraße darf auf der einen Seite schräg geparkt werden. Eine Ordnung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn angedeutet. Die wird offenbar so verstanden, dass man keinesfalls weiter in die Fahrbahn ragen darf und ggf. den Fußweg in Anspruch nehmen muss. Korrekter wäre, einen Strich auf dem Fußweg zu ziehen.Beratung im Ortsbeirat: 4