Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST
228
Betreff: Beschluss der
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Im Straßenverzeichnis zur Satzung
über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main sind öffentliche Straßen, Wege
und Plätze, die im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main von der Frankfurter
Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) gereinigt werden, aufgeführt.
Die Obere Kreuzäckerstraße befindet sich nicht im
Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern im Eigentum des Landes Hessen,
zudem weist der Bebauungsplan die Straße als Privatstraße aus. Im Bereich dieser Privatstraße werden keine
Straßenreinigungsgebühren gezahlt. Um den Anspruch auf eine satzungsgemäße
Reinigung nicht über das Straßenverzeichnis zu begründen, musste daher die
Straße aus dem Verzeichnis entfernt werden. (Keine Gebührenzahler - keine
Reinigung) Ursprünglich war im
Straßenverzeichnis nur eine Reinigung bis Hausnummer 23 vorgesehen. Später
erfolgte eine weitere Bebauung, die nicht im Straßenverzeichnis berücksichtigt
wurde. Deshalb konnte formal nur die bisherige Festlegung korrigiert werden.
Die Reinigung entfällt in der gesamten Oberen Kreuzäckerstraße. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 01.11.2016, V 219