Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 228
Betreff: Beschluss der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Im Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) gereinigt werden, aufgeführt. Die Obere Kreuzäckerstraße befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern im Eigentum des Landes Hessen, zudem weist der Bebauungsplan die Straße als Privatstraße aus. Im Bereich dieser Privatstraße werden keine Straßenreinigungsgebühren gezahlt. Um den Anspruch auf eine satzungsgemäße Reinigung nicht über das Straßenverzeichnis zu begründen, musste daher die Straße aus dem Verzeichnis entfernt werden. (Keine Gebührenzahler - keine Reinigung) Ursprünglich war im Straßenverzeichnis nur eine Reinigung bis Hausnummer 23 vorgesehen. Später erfolgte eine weitere Bebauung, die nicht im Straßenverzeichnis berücksichtigt wurde. Deshalb konnte formal nur die bisherige Festlegung korrigiert werden. Die Reinigung entfällt in der gesamten Oberen Kreuzäckerstraße.