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Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2272 Betreff: Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg Zu 1.: Der Eiserne Steg wurde im Jahre 1992 von Grund auf saniert und ist seitdem durch die Aufzugsanlagen auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar. Die Barrierefreiheit des Bauwerks ist damit gegeben. Dem Magistrat ist bewusst, dass dies eine möglichst uneingeschränkte Betriebsbereitschaft der Aufzüge voraussetzt (siehe zu 2.). Zu 2.: Um die Ausfallzeiten der Aufzugsanlagen zu minimieren, prüft der Magistrat derzeit, ob eine grundhafte Sanierung oder die vollständige Erneuerung der Aufzugsanlagen in Betracht kommen. Zu 3.: Dem Magistrat ist die Integration von Menschen mit Behinderung, die bei Ausfall der Aufzugsanlagen von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen sind, ein sehr wichtiges Anliegen. Beim Eisernen Steg wurden durch die Erstellung der Aufzugsanlagen die Belange der Barrierefreiheit besonders berücksichtigt. Ein Konflikt mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist daher nicht gegeben. Grundsätzlich erfolgt eine Abwägung zwischen den Belangen von Menschen mit Behinderung und dem Denkmalschutz in jedem Einzelfall durch den Magistrat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2037

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