Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST
2272
Betreff: Unüberwindbares
Hindernis: Eiserner Steg Zu 1.: Der Eiserne Steg wurde im Jahre 1992 von Grund auf
saniert und ist seitdem durch die Aufzugsanlagen auch für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität nutzbar. Die Barrierefreiheit des Bauwerks ist damit
gegeben. Dem Magistrat ist bewusst, dass dies eine möglichst uneingeschränkte
Betriebsbereitschaft der Aufzüge voraussetzt (siehe zu 2.). Zu 2.: Um die Ausfallzeiten der Aufzugsanlagen zu
minimieren, prüft der Magistrat derzeit, ob eine grundhafte Sanierung oder die
vollständige Erneuerung der Aufzugsanlagen in Betracht kommen. Zu 3.: Dem Magistrat ist die Integration von Menschen mit
Behinderung, die bei Ausfall der Aufzugsanlagen von der Benutzung der
Brücke ausgeschlossen sind, ein sehr wichtiges Anliegen. Beim Eisernen
Steg wurden durch die Erstellung der Aufzugsanlagen die Belange der
Barrierefreiheit besonders berücksichtigt. Ein Konflikt mit der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union ist daher nicht gegeben. Grundsätzlich
erfolgt eine Abwägung zwischen den Belangen von Menschen mit Behinderung
und dem Denkmalschutz in jedem Einzelfall durch den Magistrat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2037