Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM
2037 entstanden aus Vorlage:
OF 373/1 vom
06.08.2017 Betreff: Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
Der Magistrat
wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Schritte er in den letzten Jahren
unternommen hat, um den Eisernen Steg als attraktive Verbindung auch für
Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen; 2. welche Schritte er unternimmt, um die Brücke
zeitnah diskriminierungsfrei umgestalten zu lassen; 3. welche Belange für den Magistrat gewichtiger sind:
die des Denkmalschutzes oder die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke
ausgeschlossen und damit diskriminiert werden (Charta der Grundrechte der
Europäischen Union (EU), Artikel 26: Integration von
Menschen mit Behinderung). Begründung: Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch
ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel
sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im
Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den
unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als
höherwertig zu bewerten sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2272
Aktenzeichen: 66 6