Unüberwindbares Hindernis: Eiserner Steg
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Steg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Welche Schritte er in den letzten Jahren unternommen als attraktive Verbindung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen.
- Welche Schritte er unternimmt, um die Brücke zeitnah diskriminierungsfrei umgestalten zu lassen.
- Welche Belange sind für den Magistrat gewichtiger: Die des Denkmalschutzes oder die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen und damit diskriminiert werden? (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU), Artikel 26 "Integration von Menschen mit Behinderung). Begründung: Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als höherwertig zu bewerten sind.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 373/1
Betreff: Unüberwindbares Hindernis: Eiserner
Steg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten: 1.
Welche Schritte er in den letzten Jahren unternommen als attraktive Verbindung
auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität herrichten zu lassen. 2.
Welche Schritte er unternimmt, um die Brücke zeitnah diskriminierungsfrei
umgestalten zu lassen. 3.
Welche Belange sind für den Magistrat gewichtiger: Die des Denkmalschutzes oder
die der Menschen, die von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen und damit
diskriminiert werden? (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU),
Artikel 26 "Integration von Menschen mit Behinderung). Begründung: Die Aufzüge an beiden Enden der Brücke sind durch
ständigen Stillstand gekennzeichnet. Zumutbare Rampen oder andere Hilfsmittel
sind nicht vorhanden. Wegen Bedenken des Denkmalschutzes scheitern Lösungen im
Sinne von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier gilt es, zwischen den
unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zu prüfen, welche Rechte als
höherwertig zu bewerten sind. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1
am 22.08.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2037 2017
Die
Vorlage OF 373/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (=
Ablehnung)