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Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt mit, dass im Rahmen einer städtischen, europaweiten Ausschreibung das Recht, Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schallstellen (ST) der Mainova als Werbefläche zu nutzen, vergeben wurde. Der Konzessionsnehmer hat damit die Möglichkeit erhalten, u.a. die Stromkästen der Mainova mit Werbung zu belegen. Der Magistrat weist darauf hin, dass die Mainova damit aktuell keine Verfügungsrechte über ihre NV bzw. ST hinsichtlich einer (künstlerischen) Gestaltung hat. Die Prüfung einer einmaligen Sonderaktion hat ergeben, dass diese unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht praktikabel ist, so dass die Mainova AG zum jetzigen Zeitpunkt davon absieht. Eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung der NV und ST der Mainova AG ist vor dem Hintergrund der geltenden Nutzungsverträge jedoch derzeit nicht zu erwarten.