Kurzzeitparken in der Textorstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Betreff: Kurzzeitparken in der
Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5 Zu 1.: Die Textorstraße ist Bestandteil des
Bewohnerparkbereiches 9 in Sachsenhausen. Auf der Seite der geraden Hausnummern
in dem Bereich zwischen der Stegstraße und der Schweizer Straße sind die
Stellplätze für die Bewohner reserviert. Daher ist es auf dieser Seite nicht
möglich, bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze anzuordnen. Allerdings könnten
diese circa sieben geforderten Stellplätze auf der Seite der ungeraden
Hausnummern im Anschluss der ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze im
Bereich der freien Stellplätze eingerichtet werden. Zu 2.: Grundsätzlich ist es im genannten Bereich möglich,
die Parkordnung dahingehend anzupassen, dass das Senkrechtparken halb auf der
Fahrbahn und halb auf dem Gehweg zugelassen wird. Dies ist allerdings nicht in
dem Bereich ca. 15 m vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage an der Schweizer
Straße möglich. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Sicht der
Verkehrsteilnehmenden durch in diesem Bereich parkende Kleinbusse oder
Lieferfahrzeuge auf das maßgebende rechte Signal der Lichtsignalanlage
verdeckt, bzw. beeinträchtigt werden könnte. Weiterhin ist es nicht möglich, vor den Baumscheiben
das Längsparken anzuordnen. Die Baumscheiben haben eine Breite von ca. 2,00 m.
Für ein parkendes Kraftfahrzeug in Längsaufstellung wird jedoch eine Länge von
5,00 m bis 6,00 m benötigt. Eine Gehwegmöblierung ist keine dauerhafte
Einrichtung. Daher können auch dort keine Längsparkplätze geschaffen werden.
Der Ortsbeirat wird gebeten, die
genannten Möglichkeiten der Beordnung der Stellplätze prüfen und eventuell eine
entsprechende neue Anregung ei Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164
Antrag vom
26.05.2020, OF
1665/5
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192