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Kurzzeitparken in der Textorstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Betreff: Kurzzeitparken in der Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5 Zu 1.: Die Textorstraße ist Bestandteil des Bewohnerparkbereiches 9 in Sachsenhausen. Auf der Seite der geraden Hausnummern in dem Bereich zwischen der Stegstraße und der Schweizer Straße sind die Stellplätze für die Bewohner reserviert. Daher ist es auf dieser Seite nicht möglich, bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze anzuordnen. Allerdings könnten diese circa sieben geforderten Stellplätze auf der Seite der ungeraden Hausnummern im Anschluss der ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze im Bereich der freien Stellplätze eingerichtet werden. Zu 2.: Grundsätzlich ist es im genannten Bereich möglich, die Parkordnung dahingehend anzupassen, dass das Senkrechtparken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg zugelassen wird. Dies ist allerdings nicht in dem Bereich ca. 15 m vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage an der Schweizer Straße möglich. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmenden durch in diesem Bereich parkende Kleinbusse oder Lieferfahrzeuge auf das maßgebende rechte Signal der Lichtsignalanlage verdeckt, bzw. beeinträchtigt werden könnte. Weiterhin ist es nicht möglich, vor den Baumscheiben das Längsparken anzuordnen. Die Baumscheiben haben eine Breite von ca. 2,00 m. Für ein parkendes Kraftfahrzeug in Längsaufstellung wird jedoch eine Länge von 5,00 m bis 6,00 m benötigt. Eine Gehwegmöblierung ist keine dauerhafte Einrichtung. Daher können auch dort keine Längsparkplätze geschaffen werden. Der Ortsbeirat wird gebeten, die genannten Möglichkeiten der Beordnung der Stellplätze prüfen und eventuell eine entsprechende neue Anregung ei Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Antrag vom 26.05.2020, OF 1665/5 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192