Kurzzeitparken Textorstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Da der Ortsbeirat nicht auf die Stellungnahme des Magistrats vom
- Dezember 2019, ST 2239, reagiert hatte, wurde der Anregung mit Stellungnahme des Magistrats vom
- Juni 2020, ST 1235, dahingehend entsprochen, dass vor Hausnummern 83 bis 75 bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze eingerichtet wurden. Zu 2.: Zwischen der Stegstraße und der Diesterwegstraße wird das Senkrechtparken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg vor den Hausnummern 52 bis 60a entsprechend eingerichtet. Vor Hausnummer 62 im Bereich der Lichtsignalanlage wird das Senkrechtparken ganz auf dem Gehweg belassen. Im Bereich der Diesterwegstraße und der Schweizer Straße wird ebenfalls das Senkrechtparken, halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg, bis zur Hausnummer 70 eingerichtet. Ab den Hausnummern 72 bis 76 wird das Senkrechtparken ganz auf dem Gehweg belassen, da hier die Straße zweispurig wird und die Straßenmarkierung beginnt. Damit wird sichergestellt, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmenden auf die Lichtsignalanlage durch parkende Fahrzeuge nicht verdeckt wird. Zwischen der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße ist das Senkrechtparken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg bereits möglich. Im Bereich vor der Lichtsignalanlage (15 Meter) Höhe Oppenheimer Landstraße ist aus Sicherheitsgründen das Längsparken auf dem Gehweg eingerichtet. Durch die Änderung der Parkbeschilderung im genannten Bereich wird eine Gehwegbreite von circa 4 Metern geschaffen. Dies wird für Fahrzeugführende durch eine Markierung im Gehwegbereich kenntlich gemacht. Zu 3.: Eine Gehwegmöblierung ist keine dauerhafte Einrichtung. Daher können keine Längsparkplätze geschaffen werden. Zu 4.: Vor Baumscheiben, Schaltkästen etc. ist das Längsparken nicht möglich.