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Verkehrssituation Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite (Arthur Stern Platz)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Einfahrt des Arthur-Stern-Platzes ist mittels Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und entsprechender Zusatzbeschilderung Linienverkehr, Radfahrer:innen und Anlieger:innen vorbehalten. Die Überwachungsmaßnahmen der Städtischen Verkehrspolizei konzentrieren sich daher auf das ordnungswidrige Parken weniger als 15 Meter vor dem Haltestellenschild. Der zulässige Anliegerverkehr wird nicht kontrolliert, da am parkenden Fahrzeug nicht erkennbar ist, ob dem Parkvorgang ein Anliegen in Sinne der StVO zu Grunde liegt. Sowohl die parkscheibenpflichtigen Kurzzeitparkplätze, als auch der dortige Taxenstand werden ebenfalls kontrolliert. Zu 1. und 2.: Ausnahmegenehmigungen, um am Busbahnhof zu parken zu können, wurden keine ausgestellt. Zu 3.: Um die Situation zu verbessern, wird eine Zickzackmarkierung (VZ 299 StVO) im Bereich der Kurve/Bucht (zwischen der Kreuzung Westerbachstraße/Breitlacherstraße und der hinteren Position der Buslinie M55) angebracht.

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