Verkehrssituation Busbahnhof Rödelheimer Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz)
Begründung
Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz) Die Einfahrt zum Busbahnhof ist mit dem Verkehrszeichen 250 "Einfahrt verboten" geregelt, dessen Bedeutung vielen Verkehrsteilnehmern fremd zu sein scheint. Verschärfend kommt hinzu, dass sich im südlichen Bereich ein Imbiss befindet, dessen Kunden ihre Fahrzeuge regelmäßig im Bereich der Bushalteplätze abstellen. Weiterhin befindet sich in diesem Bereich eine Fahrschule, deren Fahrzeuge regelmäßig im südlichen Bereich des Busbahnhofs geparkt werden. Nach Aussage des Betreibers der Fahrschule liegt dafür sogar eine Genehmigung vor, was aufgrund der damit verbundenen Behinderungen des Busverkehrs schwer vorstellbar ist. Die am Busbahnhof ausgewiesenen Kurzzeitparkplätze werden bestenfalls ignoriert, Zubringer und Abholer fahren immer in den Bereich der Bus-Haltestellen und verursachen dort teilweise schwere Behinderungen des Busverkehrs. Busse könne die Haltebereiche nicht anfahren und müssen die Fahrgäste teilweise im Kreuzungsbereich Westerbachstrasse / Breitlacher Straße aussteigen lassen, die Verzögerungen führen zu Verspätungen und gehen zu Lasten der Pausenzeiten der Busfahrer:innen. Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Kann die Zufahrt zum Busbahnhof mittels automatischer oder ferngesteuerter Schranken / Poller geregelt werden?
- Ist eine solche Maßnahme kurzfristig umsetzbar oder welcher Zeitraum muss für die Umsetzung eingeplant werden?
- Für welche Personen / Firmen liegt eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung der Bushalteplätze und / oder den gesamten Bereich des Busbahnhof vor?
- Welches Amt hat eventuelle Genehmigungen aus 3 ausgestellt und fungiert als Ansprechpartner für Beschwerden?
- Gibt es Alternativen, die Verkehrssituation kurzfristig positiv zu beeinflussen?
Inhalt
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und fraktionslos; CDU (= Enthaltung)
zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)