Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST
2160
Betreff: Einrichtung von
beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher
Landstraße und Georg-Treser-Straße Die Balduinstraße ist Bestandteil
einer Tempo-30-Zone und Linienweg der Buslinie 81. In dem benannten Teilstück
ist Zweirichtungsverkehr zulässig. Der Fahrbahnquerschnitt beträgt ca. 6,00 m
und die Gehwege haben eine Breite von jeweils ca. 2,80 m. Gemäß der Anregung
sollten jeweils 1,50 m der Gehwege für die Fußgänger frei bleiben. Ein parkendes Fahrzeug hat einen Platzbedarf von
2,00 m in der Breite. Somit würden für den fließenden Verkehr noch ca. 4,50 m
der Fahrbahn zur Verfügung stehen. In einer Tempo-30-Zone ist im Zweirichtungsverkehr
ein Mindestmaß von 4,50 m Fahrbahn noch zulässig. Sollten sich Fahrzeugführer
jedoch nicht exakt an die vorgegebene Parkordnung halten, kommt es bei dem
Mindestmaß der Fahrbahnbreite zu Behinderungen im Verkehrsablauf, was auch zu
Beeinträchtigungen des Linienverkehrs führt. Um das Mindestmaß für den fließenden Verkehr zu
ermöglichen, müssen zudem die Gehwege auf das oben genannte Mindestmaß
reduziert werden. Die derzeit vorhandenen Gehwegbreiten entsprechen den
Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RAST 06). In dieser Richtlinie sind
die erforderlichen Bewegungsräume der Fußgänger sowie Sicherheitsabstände
berücksichtigt. Zudem ist die westliche Gehwegseite Bestandteil des Schulweges
der Gruneliusschule. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war
die Balduinstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße eingerichtet. Daher ist
der heutige Zustand mit dem baustellenbedingten Zustand nicht vergleichbar.
Auf Grund der durch die Änderung der Parkordnung
entstehenden Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488