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Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Die Balduinstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und Linienweg der Buslinie 81. In dem benannten Teilstück ist Zweirichtungsverkehr zulässig. Der Fahrbahnquerschnitt beträgt ca. 6,00 m und die Gehwege haben eine Breite von jeweils ca. 2,80 m. Gemäß der Anregung sollten jeweils 1,50 m der Gehwege für die Fußgänger frei bleiben. Ein parkendes Fahrzeug hat einen Platzbedarf von 2,00 m in der Breite. Somit würden für den fließenden Verkehr noch ca. 4,50 m der Fahrbahn zur Verfügung stehen. In einer Tempo-30-Zone ist im Zweirichtungsverkehr ein Mindestmaß von 4,50 m Fahrbahn noch zulässig. Sollten sich Fahrzeugführer jedoch nicht exakt an die vorgegebene Parkordnung halten, kommt es bei dem Mindestmaß der Fahrbahnbreite zu Behinderungen im Verkehrsablauf, was auch zu Beeinträchtigungen des Linienverkehrs führt. Um das Mindestmaß für den fließenden Verkehr zu ermöglichen, müssen zudem die Gehwege auf das oben genannte Mindestmaß reduziert werden. Die derzeit vorhandenen Gehwegbreiten entsprechen den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RAST 06). In dieser Richtlinie sind die erforderlichen Bewegungsräume der Fußgänger sowie Sicherheitsabstände berücksichtigt. Zudem ist die westliche Gehwegseite Bestandteil des Schulweges der Gruneliusschule. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war die Balduinstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße eingerichtet. Daher ist der heutige Zustand mit dem baustellenbedingten Zustand nicht vergleichbar. Auf Grund der durch die Änderung der Parkordnung entstehenden Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488