Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
Begründung
in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter der Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter der Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigerem Fahren führen.