Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST
2148
Betreff: Schutz für
Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer
Landstraße/Schwalbacher Straße Grundsätzlich haben Autofahrende,
die abbiegen wollen, eine besondere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr: "Auf zu
Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig zu warten." (§ 9
Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung). An unübersichtlichen und stark unfallgefährdeten
Stellen können Blinker zur Verdeutlichung eingesetzt werden. Diese
Hilfssignale dürfen nur sparsam verwendet werden. Nur so wird der Warneffekt
des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abgenutzt. An der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/
Schwalbacher Straße ereignete sich in den vergangenen drei Jahren kein Unfall
mit der beschriebenen Problematik. Auch ist der Kreuzungsbereich übersichtlich
und die Fuß Gehenden zu erkennen, wenn diese die Straße überqueren. Aus den genannten Grünen kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539