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Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 12.07.2018 Betreff: Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2895/18 OBR 1; ST 1119/18 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampel Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße für die Querung der Mainzer Landstraße eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren, welche diese darauf hinweist, dass Fußgänger die Mainzer Landstraße queren dürfen. Diese sollte während der gesamten Grünzeit und anschließenden Schutzzeit blinken. Begründung: Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren, und Rechts- sowie Linksabbieger, die von beiden Seiten der Schwalbacher Straße kommen und in die Mainzer Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger erst einsehbar, wenn sie bereits auf der Mainzer Landstraße stehen, und zusätzlich ist die Grünphase sehr kurz, sodass nach kurzer Zeit für die Fußgänger Rot angezeigt wird. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen, weil Autofahrer die Menschen, die über die Mainzer Landstraße gehen, quasi bedrängen und auf ihr Recht, fahren zu können, pochen, denn schließlich hätten die Fußgänger ja Rot. Zu diesem Aspekt gab es mit der Vorlage OM 2895 bereits die Bitte an den Magistrat, die Ampelschaltung zu optimieren. Da der Magistrat laut Stellungnahme vom 15.06.2018, ST 1119, die Grünphasen für Fußgänger nicht verlängern will, muss den Autofahrern auf andere Weise mitgeteilt werden, dass die Fußgänger Grün haben/hatten und berechtigt sind, die Straße zu queren. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts könnten die Autofahrer auf die parallele Grünphase (auch wenn diese nicht mehr sichtbar ist) der Fußgänger aufmerksam gemacht und zur Rücksicht gemahnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2148 Aktenzeichen: 32 1