Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM
3539 entstanden aus
Vorlage: OF 670/1 vom
12.07.2018 Betreff: Schutz für Fußgänger: Blinklicht für die
Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Vorgang:
OM 2895/18 OBR 1; ST
1119/18 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ampel Mainzer
Landstraße/Schwalbacher Straße für die Querung der Mainzer Landstraße eine
Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren, welche diese darauf
hinweist, dass Fußgänger die Mainzer Landstraße queren dürfen. Diese sollte
während der gesamten Grünzeit und anschließenden Schutzzeit blinken. Begründung: Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren,
und Rechts- sowie Linksabbieger, die von beiden Seiten der Schwalbacher Straße
kommen und in die Mainzer Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine
Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger erst einsehbar,
wenn sie bereits auf der Mainzer Landstraße stehen, und zusätzlich ist die
Grünphase sehr kurz, sodass nach kurzer Zeit für die Fußgänger Rot angezeigt
wird. Dabei entstehen oft gefährliche Situationen, weil Autofahrer die
Menschen, die über die Mainzer Landstraße gehen, quasi bedrängen und auf ihr
Recht, fahren zu können, pochen, denn schließlich hätten die Fußgänger ja Rot.
Zu diesem Aspekt gab es mit der Vorlage OM 2895 bereits die Bitte an den
Magistrat, die Ampelschaltung zu optimieren. Da der Magistrat laut
Stellungnahme vom 15.06.2018, ST 1119, die Grünphasen für Fußgänger nicht
verlängern will, muss den Autofahrern auf andere Weise mitgeteilt werden, dass
die Fußgänger Grün haben/hatten und berechtigt sind, die Straße zu queren.
Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts könnten die Autofahrer auf die
parallele Grünphase (auch wenn diese nicht mehr sichtbar ist) der Fußgänger
aufmerksam gemacht und zur Rücksicht gemahnt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2148
Aktenzeichen: 32 1