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Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1119 Betreff: Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Die Lichtsignalanlagen (sog. Ampeln) im Stadtgebiet Frankfurt am Main werden ausnahmslos nach den vom Bundesminister für Verkehr empfohlenen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) erstellt. Diese beinhalten die notwendigen Sicherheitsanforderungen für den praxisgerechten Einsatz der Lichtsignalanlagen und werden auch bei Gericht zugrunde gelegt. Die Bemessung der Grünzeiten für zu Fuß Gehende an Lichtsignalanlagen wird subjektiv häufig als zu kurz empfunden. An Lichtsignalanlagen sind jedoch nicht die Freigabezeiten sondern die unmittelbar anschließenden Schutzzeiten maßgeblich. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach der RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel erhält der zu Fuß Gehende jedoch eine längere Grünzeit. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Grünsignal für zu Fuß Gehende hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Schutzzeit oder auch Räumzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus feindlichen Richtungen die Furt der zu Fuß Gehenden überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Schutzzeit wird durch die Länge der Furt bestimmt, wobei im Normalfall nach der RiLSA 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. In Bereichen in denen Signalanlagen überwiegend zum Schutz für Behinderte, ältere Menschen oder Schulkinder eingerichtet werden, wird insbesondere die anschließende Schutzzeit für die zu Fuß Gehenden entsprechend der RiLSA um 20 % erhöht. Hier wird die Räumzeit bzw. die Laufgeschwindigkeit mit 1 m/s angesetzt. An der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße wurden die genannten Grundlagen zur Berechnung der Querungszeiten für zu Fuß Gehende eingehalten. Die Grünzeiten und die anschließenden Schutzzeiten sind an allen Furten hinreichend bemessen worden. Bevor der Kfz-Verkehr und die Straßenbahnen auf der Mainzer Landstraße wieder losfahren dürfen, werden für die querenden zu Fuß Gehenden ausreichende Zeitfenster (Grünzeit plus Räumzeit) geschaltet, um sicher die Fahrbahn zu überqueren. Aus den dargelegten Gründen sieht der Magistrat daher von einer Änderung der Schaltung ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539