Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1119
Betreff: Optimierung der
Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Die Lichtsignalanlagen (sog.
Ampeln) im Stadtgebiet Frankfurt am Main werden ausnahmslos nach den vom
Bundesminister für Verkehr empfohlenen Richtlinien für Lichtsignalanlagen
(RiLSA) erstellt. Diese beinhalten die notwendigen Sicherheitsanforderungen für
den praxisgerechten Einsatz der Lichtsignalanlagen und werden auch bei Gericht
zugrunde gelegt. Die Bemessung der Grünzeiten für zu Fuß Gehende an
Lichtsignalanlagen wird subjektiv häufig als zu kurz empfunden. An
Lichtsignalanlagen sind jedoch nicht die Freigabezeiten sondern die unmittelbar
anschließenden Schutzzeiten maßgeblich. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach der
RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn
betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der
Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel erhält der zu Fuß Gehende
jedoch eine längere Grünzeit. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn
vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel bereits
auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die
Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Grünsignal für zu Fuß Gehende hat somit die
Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die
Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden
darf. Nach Ende dieser
Freigabezeit wird die Schutzzeit oder auch Räumzeit gestartet. Fahrzeuge, die
aus feindlichen Richtungen die Furt der zu Fuß Gehenden überfahren wollen,
erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Schutzzeit wird
durch die Länge der Furt bestimmt, wobei im Normalfall nach der RiLSA 1,2 m/s
Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. In Bereichen in denen Signalanlagen überwiegend zum
Schutz für Behinderte, ältere Menschen oder Schulkinder eingerichtet werden,
wird insbesondere die anschließende Schutzzeit für die zu Fuß Gehenden
entsprechend der RiLSA um 20 % erhöht. Hier wird die Räumzeit bzw. die
Laufgeschwindigkeit mit 1 m/s angesetzt. An der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/
Schwalbacher Straße wurden die genannten Grundlagen zur Berechnung der
Querungszeiten für zu Fuß Gehende eingehalten. Die Grünzeiten und die
anschließenden Schutzzeiten sind an allen Furten hinreichend bemessen worden.
Bevor der Kfz-Verkehr und die Straßenbahnen auf der Mainzer Landstraße wieder
losfahren dürfen, werden für die querenden zu Fuß Gehenden ausreichende
Zeitfenster (Grünzeit plus Räumzeit) geschaltet, um sicher die Fahrbahn zu
überqueren. Aus den dargelegten Gründen sieht
der Magistrat daher von einer Änderung der Schaltung ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2895
Anregung an den
Magistrat vom 14.08.2018, OM 3539