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Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum ist nach Hessischem Straßengesetz ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren vorgeschrieben. Die unmittelbare Zuteilung eines festen Standorts in dem Straßenabschnitt, in dem der Anbieter zuvor ein Carsharing-Fahrzeug ohne festen Standort jahrelang angeboten hat, war daher rechtlich nicht zulässig. Die Vorbereitung des Zuteilungsverfahrens für Carsharing-Stationen in den Ortsbezirken 2, 6 und 7 umfasste auch die fachämterübergreifende Abstimmung der Stationsvorschläge der jeweiligen Ortsbeiräte und der in Frankfurt bereits aktiven Carsharing-Anbieter. Beim Stationsvorschlag Linkstraße sind dabei Zielkonflikte aufgetreten, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können: Mit der Einrichtung und Markierung einer Carsharing-Station soll die fußverkehrsunfreundliche Regelung des beidseitig aufgesetzten Parkens keineswegs verfestigt werden. Zu mehreren Ansätzen einer singulären Lösung für die Carsharing-Station vollständig auf der Fahrbahn ohne gesamthafte Anpassung der übrigen Parkregelung konnte keine Einigkeit erzielt werden. Um keine weiteren Verzögerungen in das Verfahren zu bringen, ist der Stationsvorschlag Linkstraße zunächst zurückgestellt worden und war nicht Bestandteil des mittlerweile durchgeführten Zuteilungsverfahrens.