Grüner Pfeil für den Radverkehr
Stellungnahme des Magistrats
Das neue Verkehrszeichen (VZ) ‚Grünpfeil nur für Radverkehr' soll sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet nachgerüstet werden. Die Einsatzkriterien des Zeichens müssen dabei beachtet werden. Derzeit werden Einsatzkriterien magistratsintern abgestimmt. Dieser Stellungnahme liegen folgende Prüfkriterien zu Grunde: Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. Juni 2020 ist festgelegt, dass die formulierten Grundsätze in der ‚Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) zum VZ 720 StVO (bisheriger Grünpfeil) auch auf VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) anzuwenden sind (s. VwV-StVO (Ausgabe 2017) zu § 37 zu den Nummern 1 und 2 StVO; XI Rn. 27ff). Über diese Grundsätze hinaus sind aus derzeitiger Sicht des Magistrats weitere Einschränkungen geboten: - Im Ablauf erfolgt die Weiterfahrt rechts auf einer vom Kraftfahrzeugverkehr regelhaft mit benutzten Verkehrsfläche, für die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h gilt bzw. angeordnet ist. Wo der Radverkehr die Straße mitbenutzen darf und muss, weil es entweder keine Radverkehrsanlagen gibt oder das Mischverkehrsprinzip gilt (z. B. Tempo-30-Zonen), erscheint der Einsatz des VZ 721 StVO aus Verkehrssicherheitsgründen nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von maximal 30 km/h vertretbar. - Im Zulauf auf den möglichen Grünpfeil existiert keine Radverkehrsanlage. Radfahrer werden damit ermutigt sich am wartenden Kfz-Verkehr vorbei zu drängeln. Wird die Fahrtrichtung in diesem Moment freigegeben, besteht die Gefahr, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders wenn es sich bei dem anfahrenden Fahrzeug um einen Lkw handelt, sind schwerwiegende Unfälle möglich. - Es befindet sich eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs. Rechtsabbiegender Radverkehr kreuzt bei Ausweichmanövern eventuell andere freigegebene Fahrbeziehungen, schwerwiegende Unfälle sind möglich. Vor diesen Hintergründen wird zu den genannten Strecken / Kreuzungen wie folgt Stellung bezogen: Alte Brücke / Sachsenhäuser Ufer/ Deutschherrenufer (AB2): Der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" ist für die Fahrbeziehung Deutschherrenufer - Alte Brücke möglich. Auf allen anderen Fahrbeziehungen trifft mindestens eines der o.g. Ausschlusskriterien zu. Untermainbrücke / Schaumainkai (UM2): An dieser Kreuzung wird der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" für alle Fahrbeziehungen abgelehnt. Für die angefragte Fahrbeziehung aus Richtung Westen ist der Grünpfeil aufgrund der indirekten Linksabbieger aus der Schweizer Straße abzulehnen. Rennbahnstraße / Bruchfeldstraße (RB1/2): An dieser Kreuzung wird der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" für alle Fahrbeziehungen abgelehnt. Aus Westen und Osten ist der Hauptgrund die konfliktfreie Signalisierung der Linksabbieger, ansonsten fehlen Radverkehrsanlagen im Zu- oder Ablauf. Vorbehaltlich weiterer Festlegungen zu den Einsatzkriterien des "Grünpfeil nur für Radverkehr", werden die o.g. möglichen Einsatzorte dann im Rahmen einer Prüfung und Beurteilung vor Ort beschieden. Da mit dem VZ 720 StVO (Grünpfeil für Kraftfahrzeuge) in Frankfurt am Main keine guten Erfahrungen gemacht und aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhtes Unfallaufkommen, Gefährdung von zu Fuß Gehenden usw.) bis auf zwei Stellen alle VZ wieder entfernt wurden, wird der Magistrat im Ortsbeirat 1 an mehreren Örtlichkeiten einen Pilotversuch für die Anordnung und Installation des neuen Verkehrszeichens Grünpfeil für Radfahrer betrachten. Nach der Umsetzung soll sich eine Evaluierungsphase von sechs Monaten anschließen. Sollte sich der Einsatz des neuen VZ bewährt haben, werden die oben genannten Standorte geprüft und sukzessive umgesetzt. Der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird dabei eine höhere Priorität beigemessen als ein lediglich marginaler Zeitgewinn.