Höchst: Verkehr in der Storchgasse beruhigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2124 Betreff: Höchst: Verkehr in der Storchgasse
beruhigen Der Magistrat hat seit Jahren darauf hingewiesen,
dass Einzelmaßnahmen bezüglich der Verkehrsführung in Höchst eine Verlagerung
von Problemen zur Folge habe und daher auf das Verkehrskonzept verwiesen. Da
sich dies nun bewahrheitet hat, wird der Anregung auf Rückbau des ehemaligen
Zustandes in der Storchgasse stattgegeben. Die vom Ortsbeirat angeregten Parkplätze wurden
bereits anlässlich des Orttermins beschlossen und werden eingerichtet. Weitere Maßnahmen können im Nachhinein auf ihre
Notwendigkeit geprüft werden. Über den aktuellen Status des Verkehrskonzepts für
die Höchster Alt- und Innenstadt teilt der Magi strat
folgendes mit: - Die Storchgasse ist ebenso wie die
benachbarten Gassen der Höchster Altstadt nur für die unmittelbare Erschließung
der anliegenden Grundstücke geeignet. Eine Sammelfunktion oder gar eine
Verbindungsfunktion im Zusammenhang mit den Grundnetzstraßen kann die
Storchgasse nicht übernehmen. - Im Umfeld der Storchgasse sind keine
grundsätzlichen Änderungen der übergeordneten Verkehrsführung geplant. Hierfür
wird auch kein Spielraum gesehen. Die Bolongarostraße behält ihre
Verbindungsfunktion zum übrigen Grundnetz und wird auch zukünftig als
Einbahnstraße von West nach Ost betrieben werden. - Mit dem Stadtplanungsamt ist vereinbart worden,
dass der aktuelle Stand der umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen
Maßnahmen mit Einfluss auf die Verkehrsführung im Grundnetz bzw. der Sachstand
zu nicht mehr verfolgten Maßnahmen des "Stadtteilverkehrskonzepts Höchst" aus
2004 in Form eines Magistratsbericht transparent dargelegt wird. Auf dieser
Basis können dann weitere Detailfragen erörtert werden. Eine Fortführung des
Stadtteilverkehrskonzepts oder die Entwicklung eines Verkehrskonzepts Höchster
Alt- und Innenstadt sind aufgrund des begrenzten Veränderungsspielraums nicht
vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.08.2018, OM 3393
Antrag vom
02.12.2018, OF
891/6
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060