Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Höchst: Verkehr in der Storchgasse beruhigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2124 Betreff: Höchst: Verkehr in der Storchgasse beruhigen Der Magistrat hat seit Jahren darauf hingewiesen, dass Einzelmaßnahmen bezüglich der Verkehrsführung in Höchst eine Verlagerung von Problemen zur Folge habe und daher auf das Verkehrskonzept verwiesen. Da sich dies nun bewahrheitet hat, wird der Anregung auf Rückbau des ehemaligen Zustandes in der Storchgasse stattgegeben. Die vom Ortsbeirat angeregten Parkplätze wurden bereits anlässlich des Orttermins beschlossen und werden eingerichtet. Weitere Maßnahmen können im Nachhinein auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Über den aktuellen Status des Verkehrskonzepts für die Höchster Alt- und Innenstadt teilt der Magi strat folgendes mit: - Die Storchgasse ist ebenso wie die benachbarten Gassen der Höchster Altstadt nur für die unmittelbare Erschließung der anliegenden Grundstücke geeignet. Eine Sammelfunktion oder gar eine Verbindungsfunktion im Zusammenhang mit den Grundnetzstraßen kann die Storchgasse nicht übernehmen. - Im Umfeld der Storchgasse sind keine grundsätzlichen Änderungen der übergeordneten Verkehrsführung geplant. Hierfür wird auch kein Spielraum gesehen. Die Bolongarostraße behält ihre Verbindungsfunktion zum übrigen Grundnetz und wird auch zukünftig als Einbahnstraße von West nach Ost betrieben werden. - Mit dem Stadtplanungsamt ist vereinbart worden, dass der aktuelle Stand der umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen mit Einfluss auf die Verkehrsführung im Grundnetz bzw. der Sachstand zu nicht mehr verfolgten Maßnahmen des "Stadtteilverkehrskonzepts Höchst" aus 2004 in Form eines Magistratsbericht transparent dargelegt wird. Auf dieser Basis können dann weitere Detailfragen erörtert werden. Eine Fortführung des Stadtteilverkehrskonzepts oder die Entwicklung eines Verkehrskonzepts Höchster Alt- und Innenstadt sind aufgrund des begrenzten Veränderungsspielraums nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3393 Antrag vom 02.12.2018, OF 891/6 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060