a) Stadtteilverkehrsplan Höchst b) Höchst: Wie geht es denn jetzt mit dem Verkehrskonzept für die Höchster Alt- und Innenstadt weiter?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 625 Betreff: a) Stadtteilverkehrsplan Höchst b)
Höchst: Wie geht es denn jetzt mit dem Verkehrskonzept für die Höchster Alt-
und Innenstadt weiter? Im Rahmen des Stadtteilverkehrsplanes Höchst wurde
mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8596 am 27.01.2005 einem
Handlungskonzept zugestimmt, aus dem einige Maßnahmen bereits umgesetzt wurden
bzw. sich in der Umsetzung befinden teilweise in modifizierter Ausgestaltung.
Die im Handlungskonzept genannten "Großprojekte" wie Bahnparallele und
Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis zum Bahnhof Höchst wurden in
unterschiedlichen Varianten betrachtet und auf Fach-ämterebene diskutiert.
- Die sogenannte Bahnparallele als Straßendurchstich
von der Ludwig-Scriba-Straße bis zur Kasinostraße mit Änderung der
Verkehrsführung (Zweirichtungsverkehr durchgängig von Leunastraße bis
Ludwig-Scriba-Straße / Bolongaro-straße) wäre für eine Verlagerung des Verkehrs
auf die tangentiale Verbindung südlich des Bahndammes und somit auch eine
Bündelung des Lärms durchaus begrüßenswert, zumal eine Entlastung der
innerstädtischen Straßen im Altstadtbereich von Höchst zu erwarten wäre.
Allerdings ist diese "direkte" tangentiale Verbindung als starke Konkurrenz zur
Südumfahrung Höchst zu sehen und zusätzlich zu diesem Gesichtspunkt auch unter
den notwendigen massiven städtebaulichen Eingriffen als nicht sinnvoll zu
bewerten. - Die Straßenbahnverlängerung der
Linie 11 bis zum Bahnhof Höchst wurde von der Deutschen Bahn auf Grund einer
kapazitiven Vollauslastung des Gleisfeldes im Bereich Höchst bisher abgelehnt.
Eine Verlängerung innerhalb des Stadtbereichs wurde in mehreren Varianten
untersucht. Die in den Vorstudien aufgezeigten städtebaulich und verkehrlich
negativen Auswirkungen machten deutlich, dass diese Möglichkeiten nicht weiter
sinnvoll verfolgt werden können. Eine derzeit aktuelle Variante mit einer
Führung nördlich des Bahndammes wird im Rahmen der Neufassung des
Gesamtverkehrsplanes geprüft und kann ggf. wieder Handlungsspielraum
eröffnen. - Ein Verkehrskonzept explizit für
die Höchster Altstadt war auch in dem o. g. Stadtteilverkehrsplan nicht
vorgesehen. Hier ging es hauptsächlich um Maßnahmen für den Verkehr im
Grundnetz. Der Altstadtbereich mit den historisch bedingt engen Gassen ist
weitestgehend für den Fußgängerverkehr vorgesehen und nur in Abschnitten, bis
auf wenige Ausnahmen (Rettungs-, Entsorgungs- bzw. Andienungsverkehr), für den
Kfz-Verkehr befahrbar. Eine weitere Ausformulierung und Fortschreibung des
Stadtteilverkehrsplans ist seitens des Magistrats derzeit nicht vorgesehen.
Unabhängig davon ist vorgesehen, dem Ortsbeirat im Rahmen eines Planergesprächs
zeitnah einen Überblick über die umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen
Maßnahmen zu geben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2846
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060