Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

a) Stadtteilverkehrsplan Höchst b) Höchst: Wie geht es denn jetzt mit dem Verkehrskonzept für die Höchster Alt- und Innenstadt weiter?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 625 Betreff: a) Stadtteilverkehrsplan Höchst b) Höchst: Wie geht es denn jetzt mit dem Verkehrskonzept für die Höchster Alt- und Innenstadt weiter? Im Rahmen des Stadtteilverkehrsplanes Höchst wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8596 am 27.01.2005 einem Handlungskonzept zugestimmt, aus dem einige Maßnahmen bereits umgesetzt wurden bzw. sich in der Umsetzung befinden teilweise in modifizierter Ausgestaltung. Die im Handlungskonzept genannten "Großprojekte" wie Bahnparallele und Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis zum Bahnhof Höchst wurden in unterschiedlichen Varianten betrachtet und auf Fach-ämterebene diskutiert. - Die sogenannte Bahnparallele als Straßendurchstich von der Ludwig-Scriba-Straße bis zur Kasinostraße mit Änderung der Verkehrsführung (Zweirichtungsverkehr durchgängig von Leunastraße bis Ludwig-Scriba-Straße / Bolongaro-straße) wäre für eine Verlagerung des Verkehrs auf die tangentiale Verbindung südlich des Bahndammes und somit auch eine Bündelung des Lärms durchaus begrüßenswert, zumal eine Entlastung der innerstädtischen Straßen im Altstadtbereich von Höchst zu erwarten wäre. Allerdings ist diese "direkte" tangentiale Verbindung als starke Konkurrenz zur Südumfahrung Höchst zu sehen und zusätzlich zu diesem Gesichtspunkt auch unter den notwendigen massiven städtebaulichen Eingriffen als nicht sinnvoll zu bewerten. - Die Straßenbahnverlängerung der Linie 11 bis zum Bahnhof Höchst wurde von der Deutschen Bahn auf Grund einer kapazitiven Vollauslastung des Gleisfeldes im Bereich Höchst bisher abgelehnt. Eine Verlängerung innerhalb des Stadtbereichs wurde in mehreren Varianten untersucht. Die in den Vorstudien aufgezeigten städtebaulich und verkehrlich negativen Auswirkungen machten deutlich, dass diese Möglichkeiten nicht weiter sinnvoll verfolgt werden können. Eine derzeit aktuelle Variante mit einer Führung nördlich des Bahndammes wird im Rahmen der Neufassung des Gesamtverkehrsplanes geprüft und kann ggf. wieder Handlungsspielraum eröffnen. - Ein Verkehrskonzept explizit für die Höchster Altstadt war auch in dem o. g. Stadtteilverkehrsplan nicht vorgesehen. Hier ging es hauptsächlich um Maßnahmen für den Verkehr im Grundnetz. Der Altstadtbereich mit den historisch bedingt engen Gassen ist weitestgehend für den Fußgängerverkehr vorgesehen und nur in Abschnitten, bis auf wenige Ausnahmen (Rettungs-, Entsorgungs- bzw. Andienungsverkehr), für den Kfz-Verkehr befahrbar. Eine weitere Ausformulierung und Fortschreibung des Stadtteilverkehrsplans ist seitens des Magistrats derzeit nicht vorgesehen. Unabhängig davon ist vorgesehen, dem Ortsbeirat im Rahmen eines Planergesprächs zeitnah einen Überblick über die umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zu geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2846 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4060