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Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - Storchgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 522 Betreff: Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - Storchgasse Bei den in der Anregung angesprochenen Straßen handelt es sich um das Kerngebiet von Höchst. Veränderungen in diesem Bereich haben daher entscheidenden Einfluss auf das gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtteil. Eine separate Erstellung eines Verkehrskonzeptes für diese vier Straßen würde deshalb eine Überarbeitung des Stadtteilverkehrsplans aus dem Jahr 2003 erfordern. In Kenntnis der schwierigen Verkehrsbedingungen im genannten Bereich werden die Melchiorstraße, die Hilligengasse, die Storchgasse und die nahe gelegene Emmerich-Josef-Straße nahezu täglich durch die Bediensteten des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit bestreift und Verkehrsverstöße wie nachfolgend ersichtlich geahndet. Im Jahr 2012 Storchgasse 385 Hilligengasse 73 Emmerich-Josef-Straße 1909 Melchiorstraße 1495 Im Jahr 2013 Storchgasse 69 Hilligengasse 4 Emmerich-Josef-Straße 260 Melchiorstraße 248 Vor dem Hintergrund der komplexen verkehrlichen Situation in Höchst, wird der Magistrat keine Änderungen in dem bestehenden Stadtteilverkehrsplan vornehmen und stattdessen die Bestreifung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wie bisher konsequent fortsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4856 Antrag vom 13.04.2016, OF 11/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 34 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3213 Antrag vom 04.08.2018, OF 760/6 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3393

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