Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - Storchgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST
522
Betreff: Katastrophale
Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse -
Storchgasse Bei den in der Anregung
angesprochenen Straßen handelt es sich um das Kerngebiet von Höchst.
Veränderungen in diesem Bereich haben daher entscheidenden Einfluss auf das
gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtteil. Eine separate Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für diese vier Straßen würde deshalb eine Überarbeitung des
Stadtteilverkehrsplans aus dem Jahr 2003 erfordern. In Kenntnis der schwierigen
Verkehrsbedingungen im genannten Bereich werden die Melchiorstraße, die
Hilligengasse, die Storchgasse und die nahe gelegene Emmerich-Josef-Straße
nahezu täglich durch die Bediensteten des
Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit bestreift und Verkehrsverstöße wie
nachfolgend ersichtlich geahndet. Im Jahr 2012 Storchgasse
385 Hilligengasse
73 Emmerich-Josef-Straße 1909 Melchiorstraße
1495 Im Jahr 2013 Storchgasse
69 Hilligengasse
4 Emmerich-Josef-Straße 260 Melchiorstraße
248 Vor dem Hintergrund der komplexen verkehrlichen
Situation in Höchst, wird der Magistrat keine Änderungen in dem bestehenden
Stadtteilverkehrsplan vornehmen und stattdessen die Bestreifung durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wie bisher konsequent fortsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.01.2011, OM 4856
Antrag vom
13.04.2016, OF 11/6
Anregung an
den Magistrat vom 03.05.2016, OM 34
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3213
Antrag vom
04.08.2018, OF
760/6
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3393