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Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird entsprochen. Mit der Einrichtung eines beidseitigen Haltverbots auf der Niddastraße, zwischen Moselstraße und Elbestraße, ist eine bessere Einsichtigkeit dieses Bereiches gegeben, wodurch Verkehrskontrollen erleichtert werden. Zusätzlich wird das Lagern zwischen geparkten Kraftfahrzeugen unterbunden und überdies eine Verminderung der Vermüllung erwartet. In südwestlicher Richtung wird der Seitenstreifen abgepollert, um das Parken effektiv verhindern zu können. In nordwestlicher Richtung wird auf Poller verzichtet, da zum einen das Halten für Einsatzfahrzeuge vor der Drogenhilfeeinrichtung und zum anderen der Begegnungsverkehr gewährleistet werden soll. Daher wird an dieser Seite zusätzlich das Halten auf dem Seitenstreifen mittels Zusatzzeichen VZ 1053-34 Straßenverkehrs-Ordnung "Auf dem Seitenstreifen" untersagt. Der vorhandene Parkscheinautomat wird im Zuge dieser Maßnahme entfernt.

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