Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Niddastraße im Abschnitt Elbestraße - Moselstraße das Parken im öffentlichem Straßenraum zu untersagen und den Fahrbahnrand in südwestlicher Richtung (gerade Hausnummern) in geeigneter Weise durch Stahlabweiser abzupollern.
Begründung
Die Maßnahme wurde anlässlich eines Ortstermins am 08.09. sowohl von Vertretern des Regionalrates Bahnhofsviertel, Drogenreferat, Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde und Mitgliedern des Ortsbeirates begrüßt, da sie durch Wegfall von parkenden Pkw für einen besseren Überblick im Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung sorgt.