Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2112
Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße Die Neue Mainzer Straße ist eine der Hauptverkehrsadern der Stadt Frankfurt am Main. In Höhe der Kaiserstraße ist sie vierspurig in Fahrtrichtung Norden befahrbar und beidseitig mit einem absoluten Haltverbot versehen. Teilweise kommt es vor, dass die äußeren Fahrspuren auf der Neuen Mainzer beidseitig durch haltende Fahrzeuge blockiert sind. Zeitweise sind nur zwei von vier Fahrspuren befahrbar. Infolgedessen kann der motorisierte Verkehr im signalisierten Kreuzungsbereich nicht immer in jedem Signalumlauf ungehindert abfließen. Zusätzlich behindern einfahrende Fahrzeuge den querenden Fußgänger- und Radverkehr. Fahrzeugführende missachten Absatz 1 der Vorschrift des § 11 Straßenverkehrs-Ordnung und nehmen in Kauf, dass sie Fußgänger- und Radfahrerfurten zustellen ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste."). Dem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender lässt sich mit verkehrstechnischen Mitteln nicht abhelfen.