Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2112 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich
Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße Die Neue Mainzer Straße ist eine
der Hauptverkehrsadern der Stadt Frankfurt am Main. In Höhe der
Kaiserstraße ist sie vierspurig in Fahrtrichtung Norden befahrbar und
beidseitig mit einem absoluten Haltverbot versehen. Teilweise kommt es vor,
dass die äußeren Fahrspuren auf der Neuen Mainzer beidseitig durch haltende
Fahrzeuge blockiert sind. Zeitweise sind nur zwei von vier Fahrspuren
befahrbar. Infolgedessen kann der motorisierte Verkehr im signalisierten
Kreuzungsbereich nicht immer in jedem Signalumlauf ungehindert abfließen.
Zusätzlich behindern einfahrende Fahrzeuge den querenden Fußgänger- und
Radverkehr. Fahrzeugführende missachten Absatz 1 der Vorschrift des § 11
Straßenverkehrs-Ordnung und nehmen in Kauf, dass sie Fußgänger- und
Radfahrerfurten zustellen ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem
Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf
ihr gewartet werden müsste."). Dem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender
lässt sich mit verkehrstechnischen Mitteln nicht abhelfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.06.2019, OA 419