Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20
Betreff: Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller Der angesprochene Spielplatz ist im Bebauungsplan Nr. 271 vom 21.06.1977 als "Nicht überbaubare Grundstücksfläche" innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes festgesetzt und befindet sich in privatem Eigentum. Die Verkehrssicherungspflichten für das Grundstück obliegen somit dem privaten Eigentümer. Der Magistrat wird das Gespräch mit dem Eigentümer aufnehmen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse berichten.