Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST
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Betreff: Spielplatz für die
Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller Der angesprochene Spielplatz
ist im Bebauungsplan Nr. 271 vom 21.06.1977 als "Nicht überbaubare
Grundstücksfläche" innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes festgesetzt und
befindet sich in privatem Eigentum. Die Verkehrssicherungspflichten für das
Grundstück obliegen somit dem privaten Eigentümer. Der Magistrat wird das
Gespräch mit dem Eigentümer aufnehmen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse
berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527
Antrag vom
13.09.2016, OF
122/10
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598