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Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 323/10 vom 10.09.2012 Betreff: Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller in Berkersheim bauplanungsrechtlich verbindlich ist, und wenn ja, was geschehen muss, dass dieser endlich wieder für seine ursprüngliche Bestimmung zur Verfügung steht. Ferner möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass den Verkehrssicherungspflichten für das Grundstück entsprochen wird. Begründung: Innerhalb der Reihenhaussiedlung Am Hohlacker/An der Roseneller ist bei ihrer Entstehung ein Spielplatz angelegt worden. Dieser ist seit Jahren eingezäunt und abgesperrt. Zudem verwildert er zwischenzeitlich zusehends, was in dieser Form nicht andauern kann, weil hiervon Gefahren für die Nachbargrundstücke und Wege ausgehen. Da in dieser Siedlung zwischenzeitlich wieder viele Kinder leben, muss geklärt werden, ob dieser Spielplatz eine bauplanungsrechtliche Notwendigkeit für die Siedlung darstellt, und wenn ja, kurzfristig wieder für die ursprünglichen Zwecke verfügbar gemacht werden. Ansonsten ist aber zumindest dafür Sorge zu tragen, dass den Verkehrssicherungspflichten für dieses Grundstück entsprochen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Antrag vom 13.09.2016, OF 122/10 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 Aktenzeichen: 67 2