Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An der Roseneller
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM
1527 entstanden aus Vorlage:
OF 323/10 vom
10.09.2012 Betreff: Spielplatz für die Siedlung Am Hohlacker/An
der Roseneller Der Magistrat wird um Prüfung
und Berichterstattung gebeten, ob der Spielplatz für die Siedlung Am
Hohlacker/An der Roseneller in Berkersheim bauplanungsrechtlich verbindlich
ist, und wenn ja, was geschehen muss, dass dieser endlich wieder für seine
ursprüngliche Bestimmung zur Verfügung steht. Ferner möge der Magistrat dafür
Sorge tragen, dass den Verkehrssicherungspflichten für das Grundstück
entsprochen wird. Begründung: Innerhalb der Reihenhaussiedlung Am Hohlacker/An der
Roseneller ist bei ihrer Entstehung ein Spielplatz angelegt worden. Dieser ist
seit Jahren eingezäunt und abgesperrt. Zudem verwildert er zwischenzeitlich
zusehends, was in dieser Form nicht andauern kann, weil hiervon Gefahren für
die Nachbargrundstücke und Wege ausgehen. Da in dieser Siedlung
zwischenzeitlich wieder viele Kinder leben, muss geklärt werden, ob dieser
Spielplatz eine bauplanungsrechtliche Notwendigkeit für die Siedlung darstellt,
und wenn ja, kurzfristig wieder für die ursprünglichen Zwecke verfügbar gemacht
werden. Ansonsten ist aber zumindest dafür Sorge zu tragen, dass den
Verkehrssicherungspflichten für dieses Grundstück entsprochen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.01.2013, ST 20
Antrag vom
13.09.2016, OF
122/10
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598
Aktenzeichen: 67 2