U-Bahn-Station "Kalbach" Schutz vor Verunreinigungen durch Vögel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.10.2017, ST 2075 Betreff: U-Bahn-Station "Kalbach"
Schutz vor Verunreinigungen durch Vögel Die Station Kalbach
wurde im Zuge des barrierefreien Umbaus im Jahr 2007 mit zwei neunfeldrigen
Wartehallen je Richtungsbahnsteig versehen, was gegenüber dem sonst üblichen
Standard (eine sechsfeldrige Wartehalle je Richtungsbahnsteig im
Stadtbahnbereich) eine deutlich vergrößerte Unterstellmöglichkeit bedeutet.
Üblicherweise orientiert sich die Wartehallenfläche an den Fahrgastzahlen, im
Falle von Kalbach wurden jedoch die vorher vorhandenen Unterstellflächen als
Referenzgröße genommen, dies erfolgte auf Wunsch und in Abstimmung mit dem
damaligen Ortsbeirat. Die aktuellen Einsteigerzahlen betragen in der stärksten
Stunde 671 Fahrgäste und bei 12 Fahrten, 56 Fahrgäste pro Fahrt; aufgrund der
Förderrichtlinien von Hessen Mobil wäre eine Unterstellfläche von 56 qm also 1
qm/Fahrgast erforderlich. Aktuell wird den Fahrgästen eine Fläche von 67,5 qm
Unterstellfläche geboten. Die Wartehallen sind gleichmäßig auf den Bahnsteigen
verteilt, sodass die Unterstellmöglichkeiten von den Fahrgästen gut und ohne
Umwege erreicht werden können. Daher ist die Errichtung einer weiteren
Wartehallenkonstruktion aufgrund der Fahrgastzahlen nicht erforderlich.
Außerdem würde eine weitere Wartehalle die Fahrgäste nicht während des gesamten
Zulaufes zu den Bahnen vor den Verunreinigungen durch Vogelkot schützen, da auf
der gesamten Länge des Bahnsteiges die Bäume mit den Vogelnestern stehen. Vor
dem Hintergrund, dass die angebotenen Unterstellmöglichkeiten an der
U-Bahn-Station Kalbach bereits über die bei Stationen dieser Art übliche Größe
hinausgehen und der zu erwartenden Kosten von ca. 8-9.000 € pro
Wartehallenfeld mit 1,5 m Breite (aktuell 18 Felder je Bahnsteig), wäre eine
Erweiterung der Fahrgastunterstände nicht zu vertreten. Die Bahnsteige der Stationen werden stadtweit
turnusgemäß einmal im Jahr nass und 3- bis 6-mal pro Woche trocken gereinigt.
Während der Brutzeit, März bis Juli, der angrenzend nistenden Saatkrähen wird
häufiger gereinigt. Die Nassreinigung in Kalbach erfolgt dann einmal im Monat
und die Trockenreinigung 6-mal pro Woche. Bei Beschwerden werden kurzfristig
Sonderreinigungen beauftragt. Aufgrund aktueller Kontrollen der
Bahnsteigflächen sieht die VGF diesen erhöhten Turnus als ausreichend an.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.06.2017, OM 1848
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941