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U-Bahn-Station "Kalbach" Schutz vor Verunreinigungen durch Vögel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2075 Betreff: U-Bahn-Station "Kalbach" Schutz vor Verunreinigungen durch Vögel Die Station Kalbach wurde im Zuge des barrierefreien Umbaus im Jahr 2007 mit zwei neunfeldrigen Wartehallen je Richtungsbahnsteig versehen, was gegenüber dem sonst üblichen Standard (eine sechsfeldrige Wartehalle je Richtungsbahnsteig im Stadtbahnbereich) eine deutlich vergrößerte Unterstellmöglichkeit bedeutet. Üblicherweise orientiert sich die Wartehallenfläche an den Fahrgastzahlen, im Falle von Kalbach wurden jedoch die vorher vorhandenen Unterstellflächen als Referenzgröße genommen, dies erfolgte auf Wunsch und in Abstimmung mit dem damaligen Ortsbeirat. Die aktuellen Einsteigerzahlen betragen in der stärksten Stunde 671 Fahrgäste und bei 12 Fahrten, 56 Fahrgäste pro Fahrt; aufgrund der Förderrichtlinien von Hessen Mobil wäre eine Unterstellfläche von 56 qm also 1 qm/Fahrgast erforderlich. Aktuell wird den Fahrgästen eine Fläche von 67,5 qm Unterstellfläche geboten. Die Wartehallen sind gleichmäßig auf den Bahnsteigen verteilt, sodass die Unterstellmöglichkeiten von den Fahrgästen gut und ohne Umwege erreicht werden können. Daher ist die Errichtung einer weiteren Wartehallenkonstruktion aufgrund der Fahrgastzahlen nicht erforderlich. Außerdem würde eine weitere Wartehalle die Fahrgäste nicht während des gesamten Zulaufes zu den Bahnen vor den Verunreinigungen durch Vogelkot schützen, da auf der gesamten Länge des Bahnsteiges die Bäume mit den Vogelnestern stehen. Vor dem Hintergrund, dass die angebotenen Unterstellmöglichkeiten an der U-Bahn-Station Kalbach bereits über die bei Stationen dieser Art übliche Größe hinausgehen und der zu erwartenden Kosten von ca. 8-9.000 € pro Wartehallenfeld mit 1,5 m Breite (aktuell 18 Felder je Bahnsteig), wäre eine Erweiterung der Fahrgastunterstände nicht zu vertreten. Die Bahnsteige der Stationen werden stadtweit turnusgemäß einmal im Jahr nass und 3- bis 6-mal pro Woche trocken gereinigt. Während der Brutzeit, März bis Juli, der angrenzend nistenden Saatkrähen wird häufiger gereinigt. Die Nassreinigung in Kalbach erfolgt dann einmal im Monat und die Trockenreinigung 6-mal pro Woche. Bei Beschwerden werden kurzfristig Sonderreinigungen beauftragt. Aufgrund aktueller Kontrollen der Bahnsteigflächen sieht die VGF diesen erhöhten Turnus als ausreichend an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1848 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941